Verletztengeld und Verletztenrente: Ein Fall für die Unfallversicherung
Folgenschwere Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten sollten nicht das berufliche Aus bedeuten. Die gesetzliche Unfallversicherung sieht hier spezielle Leistungen für die Betroffenen vor. Grundzüge über diese Leistungen sollten Personalverantwortliche kennen.