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Arbeitsunfähigkeit

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Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Entgeltfortzahlungskosten stellen für viele Betriebe einen erheblichen Kostenfaktor dar, insbesondere wenn Arbeitsunfähigkeiten auf unterschiedliche Ursachen zurückzuführen sind. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es sinnvoll sein, sich auf die „Einheit des Verhinderungsfalls“ zu berufen.

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Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Die neuere Rechtsprechung zur Erschütterung des Beweiswerts von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen hat die Hürden für Arbeitgeber gesenkt, die Entgeltfortzahlung zu verweigern – jedoch nicht in jedem Fall mit Erfolg, wie das folgende Urteil verdeutlicht.

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Online-AU ohne Arzt­gespräch kann Job kosten
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Im Internet bieten mehr oder weniger seriöse Anbieter die Möglichkeit an, sich online krankschreiben zu lassen. In einem aktuellen Urteil hat das LAG Hamm die berechtigte Skepsis eines Arbeitgebers an einem derartigen Vorgehen geteilt.

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Mitarbeitergesundheit im Fokus: Wege zurück ins Team
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Angesichts des demografischen Wandels und des zunehmenden Fachkräftemangels gewinnt der Gesundheitsschutz der Beschäftigten weiter an Bedeutung. Ebenso wichtig ist jedoch der richtige Umgang mit erkrankten Mitarbeitern – verbunden mit einem klaren Verständnis der Rechte und Pflichten aller Beteiligten.

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Arbeitsunfähig wegen Tattoo: Keine Lohnfortzahlung
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Tattoos gehören heute zum alltäglichen Erscheinungsbild. Dennoch verbleibt das Risiko etwaiger Gesundheitsfolgen nach einer Tätowierung beim Arbeitnehmer – eine Überwälzung auf den Arbeitgeber ist nach aktueller Rechtsprechung unzulässig.

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Anwesenheitsprämien können Fehlzeiten verringern
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Der aktuell hohe Krankenstand hat die Diskussion befeuert, die Entgeltfortzahlung nicht bereits am ersten, sondern erst am zweiten Tag einer Arbeitsunfähigkeit beginnen zu lassen. Wer nicht darauf warten möchte, dass die Politik hier aktiv wird, kann auf eine bereits bestehende Handlungsoption zurückgreifen.

Krank im Auslandsurlaub: Laut einem aktuellen Urteil des BAG können Arbeitgeber unter bestimmten Umständen die Entgeltfortzahlung trotz Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) verweigern. Dabei gelten die gleichen Grundsätze wie bei einer Krankschreibung im Inland.

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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf dem Prüfstand
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Der technische Fortschritt hat die Krankschreibung per Videosprechstunde oder Telefon und die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ermöglicht. Welche Konsequenzen diese Neuerungen für den Beweiswert einer AU haben können, beleuchtet der folgende Beitrag.

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Türkische Flagge
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Mehmet Fatih Mehter

Während die Gerichte Zweifel bei Krankschreibungen nach Ausspruch einer Kündigung zulassen, sind sie bei der Anerkennung ausländischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) groß­zügig, wie ein aktuelles Urteil belegt.

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