In vielen wärmeren Ländern ist es seit jeher üblich, Arbeitszeiten in den Sommermonaten an hohe Temperaturen anzupassen. In Deutschland wird diese Möglichkeit bislang vergleichsweise selten genutzt. Dabei kann eine flexible Arbeitszeitgestaltung wesentlich dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten auch an heißen Tagen zu erhalten.
Bald ist es wieder soweit: Vom 11.06. bis zum 19.07. findet die Fußball-Weltmeisterschaft statt. Während dieser Zeit rückt für viele Beschäftigte der Sport in den Mittelpunkt. Für Personalverantwortliche bedeutet dies, einen Ausgleich zwischen betrieblicher Leistungsfähigkeit und den Interessen fußballbegeisterter Mitarbeiter zu finden.
Nach längerer Krankheit ist eine sofortige Rückkehr in Vollzeit häufig nicht realistisch. Das Gesetz sieht daher die Möglichkeit vor, Mitarbeiter schrittweise wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern. Die wichtigsten Grundlagen zu dieser Maßnahme enthält der folgende Beitrag.
Die flexible Einteilung von Mitarbeitern nach Arbeitsanfall ist für viele Arbeitgeber ein zentrales Ziel. Das Gesetz eröffnet hierfür tatsächlich einen gewissen Gestaltungsspielraum. Voraussetzung sind jedoch klare arbeitsvertragliche und organisatorische Vorgaben. Fehlen diese, kann es schnell teuer werden.
Arbeitszeitkonten sind in der Praxis ein gängiges Instrument zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung. Häufig entstehen jedoch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Streitigkeiten über den Ausgleich von Minus- oder Plusstunden.
Arbeitszeitverstöße können nicht nur zu finanziellen Einbußen für ein Unternehmen führen, sondern auch das zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehende Vertrauensverhältnis erheblich belasten. Ein aktuelles Urteil verdeutlicht, dass solche Verstöße schwerwiegende arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.
Eine Mitarbeiterin möchte nach jahrelanger Teilzeitarbeit wieder in Vollzeit zurückkehren – doch was ist, wenn kein Bedarf besteht? Ob ein Anspruch auf Arbeitszeiterhöhung besteht, hängt entscheidend von der rechtlichen Grundlage der ursprünglichen Teilzeit ab. Wir klären, wann Arbeitgeber zustimmen müssen – und wann nicht.
Die neue Regierung ist im Amt, der Koalitionsvertag ist unterzeichnet. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten arbeits- und sozialrechtlichen Vorhaben der neuen großen Koalition. Ob und wie diese auch tatsächlich umgesetzt werden, bleibt abzuwarten.