Arbeitszeitverstöße können nicht nur zu finanziellen Einbußen für ein Unternehmen führen, sondern auch das zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehende Vertrauensverhältnis erheblich belasten. Ein aktuelles Urteil verdeutlicht, dass solche Verstöße schwerwiegende arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.
Eine Mitarbeiterin möchte nach jahrelanger Teilzeitarbeit wieder in Vollzeit zurückkehren – doch was ist, wenn kein Bedarf besteht? Ob ein Anspruch auf Arbeitszeiterhöhung besteht, hängt entscheidend von der rechtlichen Grundlage der ursprünglichen Teilzeit ab. Wir klären, wann Arbeitgeber zustimmen müssen – und wann nicht.
Die neue Regierung ist im Amt, der Koalitionsvertag ist unterzeichnet. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten arbeits- und sozialrechtlichen Vorhaben der neuen großen Koalition. Ob und wie diese auch tatsächlich umgesetzt werden, bleibt abzuwarten.
Seit seiner Einführung im Jahr 2015 wurde der gesetzliche Mindestlohn regelmäßig angepasst und hat auch die Arbeitsgerichte in vielerlei Hinsicht beschäftigt. Da Verstöße gegen das Mindestlohngesetz bußgeldbewehrt sind, sollten Personalverantwortliche die wesentlichen Fakten auf dem Schirm haben.
Sonntagsarbeit kann nur unter bestimmten Bedingungen angeordnet werden, wenn sie durch Ausnahmen im Arbeitszeitgesetz erlaubt ist. Ohne Freiwillige und entsprechende vertragliche oder tarifliche Regelungen ist eine einseitige Anordnung meist nicht zulässig.
Mit Spannung wurde eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Frage erwartet, unter welchen Voraussetzungen das Duschen nach der Arbeit zur bezahlten Arbeitszeit zählt. Nun liegt das Urteil des höchsten deutschen Arbeitsgerichts endlich vor.
Ein Mitarbeiter hat nach einer ordentlichen Kündigung geklagt und wirft dem Arbeitgeber Diskriminierung vor. Um sich abzusichern, soll ein Anwalt eingeschaltet werden. Welche Kosten sind dabei zu erwarten?
Arbeitszeitkonten sind ein beliebtes und gängiges Instrument zur Gestaltung der Arbeitszeit, von dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren können. Sie sind aber nicht dazu da, das Betriebsrisiko einseitig zulasten der Mitarbeiter auf diese zu verlagern, wie ein aktuelles Urteil belegt.