Nach längerer Krankheit ist eine sofortige Rückkehr in Vollzeit häufig nicht realistisch. Das Gesetz sieht daher die Möglichkeit vor, Mitarbeiter schrittweise wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern. Die wichtigsten Grundlagen zu dieser Maßnahme enthält der folgende Beitrag.
Die flexible Einteilung von Mitarbeitern nach Arbeitsanfall ist für viele Arbeitgeber ein zentrales Ziel. Das Gesetz eröffnet hierfür tatsächlich einen gewissen Gestaltungsspielraum. Voraussetzung sind jedoch klare arbeitsvertragliche und organisatorische Vorgaben. Fehlen diese, kann es schnell teuer werden.
Arbeitszeitkonten sind in der Praxis ein gängiges Instrument zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung. Häufig entstehen jedoch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Streitigkeiten über den Ausgleich von Minus- oder Plusstunden.
Arbeitszeitverstöße können nicht nur zu finanziellen Einbußen für ein Unternehmen führen, sondern auch das zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehende Vertrauensverhältnis erheblich belasten. Ein aktuelles Urteil verdeutlicht, dass solche Verstöße schwerwiegende arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.
Eine Mitarbeiterin möchte nach jahrelanger Teilzeitarbeit wieder in Vollzeit zurückkehren – doch was ist, wenn kein Bedarf besteht? Ob ein Anspruch auf Arbeitszeiterhöhung besteht, hängt entscheidend von der rechtlichen Grundlage der ursprünglichen Teilzeit ab. Wir klären, wann Arbeitgeber zustimmen müssen – und wann nicht.
Die neue Regierung ist im Amt, der Koalitionsvertag ist unterzeichnet. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten arbeits- und sozialrechtlichen Vorhaben der neuen großen Koalition. Ob und wie diese auch tatsächlich umgesetzt werden, bleibt abzuwarten.
Seit seiner Einführung im Jahr 2015 wurde der gesetzliche Mindestlohn regelmäßig angepasst und hat auch die Arbeitsgerichte in vielerlei Hinsicht beschäftigt. Da Verstöße gegen das Mindestlohngesetz bußgeldbewehrt sind, sollten Personalverantwortliche die wesentlichen Fakten auf dem Schirm haben.