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Beendigung von Arbeitsverhältnissen

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Kündigung eines Azubis trotz Fehlzeiten unwirksam
Bild: ©FikMik/gettyimages.de/

Nach Ablauf der Probezeit kann ein Ausbildungsverhältnis nur noch aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden. Für minderjährige Auszubildende gelten dabei besonders strenge Maßstäbe.

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Beendigung von Arbeitsverhältnissen: Streitpotenzial jenseits der Kündigung
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Jacob Wackerhausen

Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses verläuft in der Praxis selten konfliktfrei. Neben den eigentlichen Kündigungsgründen entstehen häufig Streitigkeiten über wechselseitige Ansprüche im Zusammenhang mit der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über typische Problemfelder.

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Arbeitgeber darf nur auf gleichwertige Stelle versetzen
Bild: ©AlSimonov/gettyimages.de/

Die Versetzung von Mitarbeitern stellt ein geeignetes Mittel dar, um flexibel auf betriebliche Anforderungen zu reagieren. Nach aktueller Rechtsprechung ist dies jedoch nur zulässig, wenn die neu zugewiesene Tätigkeit der bisherigen gleichwertig ist.

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Kündigung vor einer Operation erfolgt nicht „zur Unzeit“
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Svitlana Hulko

Bei Auseinandersetzungen über eine Kündigung in der Probezeit wird von Arbeitnehmerseite häufig ein Verstoß gegen den Grundsatz von „Treu und Glauben“ geltend gemacht. Die Arbeitsgerichte folgen dieser Argumentation jedoch nur selten.

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Sonderkündigungsschutz gilt vor jedem Abschnitt der Elternzeit
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Halfpoint

Der Sonderkündigungsschutz bei Schwangerschaft oder Elternzeit verbietet Kündigungen, sofern keine behördliche Erlaubnis vorliegt. Da diese Erlaubnis nur in den seltensten Fällen erteilt wird, kann es insbesondere in der Probezeit zu Problemen kommen, wenn Mitarbeiter sich auf den Schutz berufen.

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Personal­abbau unvermeidbar: Darauf müssen Sie achten!
Bild: ©Liudmila Chernetska/gettyimages.de/

Die angespannte Wirtschaftslage zwingt viele Unternehmen zu Sparmaßnahmen und nicht selten auch zu Personalabbau. Welche Handlungsoptionen Personalverantwortlichen vorrangig zur Verfügung stehen, sollte in der aktuellen Situation bekannt sein.

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Brief wird in Briefkasten eingeworfen.
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Vac1

Die Zustellung per Einwurfeinschreiben wird von den Gerichten in der Regel als taugliches Mittel zum Nachweis des Zugangs anerkannt. Auf einen lückenlosen Zugangsnachweis sollte man sich jedoch nicht uneingeschränkt verlassen.

Kündigungen unbefristeter Arbeitsverhältnisse sind auch in Krisenzeiten rechtlich riskant. Deutlich unkomplizierter kann das Auslaufenlassen befristeter Verträge sein – sofern die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Der folgende Beitrag zeigt, was Sie beachten sollten.

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In diesen Fällen ist eine Kündigung unvermeidbar
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Kuzma

Nicht immer reichen sonstige Sparmaßnahmen aus, um einen Betrieb wirtschaftlich zu stabilisieren. Sind betriebsbedingte Kündigungen unvermeidlich, sollten die gesetzlichen Spielregeln eingehalten werden, damit Arbeitsgerichte dem Personal­abbau nicht entgegenstehen.

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Aufhebungsverträge: Freiwilliges Ausscheiden auf sozialverträglicher Basis
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/BernardaSv

Auch ohne groß angelegte Freiwilligenprogramme kann der Abschluss von Aufhebungsverträgen bei geplantem Personalabbau die höchste Akzeptanz in der Belegschaft erzielen. Entscheidend ist, dass die Vereinbarungen beiden Seiten gerecht werden und die Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgewogen berücksichtigen.

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