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Ratgeber
26. Februar 2026

Aufhebungsverträge: Freiwilliges Ausscheiden auf sozialverträglicher Basis

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Aufhebungsverträge: Freiwilliges Ausscheiden auf sozialverträglicher Basis
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/BernardaSv
Auch ohne groß angelegte Freiwilligenprogramme kann der Abschluss von Aufhebungsverträgen bei geplantem Personalabbau die höchste Akzeptanz in der Belegschaft erzielen. Entscheidend ist, dass die Vereinbarungen beiden Seiten gerecht werden und die Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgewogen berücksichtigen.

Bedenkzeit schafft Vertrauen

Mit dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags ist das Arbeitsverhältnis endgültig beendet. Gesetzlich besteht keine Pflicht, einem Arbeitnehmer eine Bedenkzeit einzuräumen, wenn ihm der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag zur Unterschrift vorlegt. Um den Personalabbau über Aufhebungsverträge sozialverträglich zu gestalten, ist es jedoch üblich und empfehlenswert, den Betroffenen den Vertragsentwurf mit einer angemessenen Bedenkzeit auszuhändigen. Diese sollte ausreichend bemessen sein, damit der Mitarbeiter die Möglichkeit hat, rechtlichen Rat einzuholen.

Annemarie Böttcher
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