Aufhebungsverträge: Freiwilliges Ausscheiden auf sozialverträglicher Basis
Bedenkzeit schafft Vertrauen
Mit dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags ist das Arbeitsverhältnis endgültig beendet. Gesetzlich besteht keine Pflicht, einem Arbeitnehmer eine Bedenkzeit einzuräumen, wenn ihm der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag zur Unterschrift vorlegt. Um den Personalabbau über Aufhebungsverträge sozialverträglich zu gestalten, ist es jedoch üblich und empfehlenswert, den Betroffenen den Vertragsentwurf mit einer angemessenen Bedenkzeit auszuhändigen. Diese sollte ausreichend bemessen sein, damit der Mitarbeiter die Möglichkeit hat, rechtlichen Rat einzuholen.
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