Leitende Angestellte üben eine wichtige Funktion in Unternehmen aus und treten häufig als verlängerter Arm des Arbeitgebers in Erscheinung. Doch nicht immer ist ein Mitarbeiter in herausgehobener Position ein leitender Angestellter im rechtliche Sinne.
Bei betriebsbedingten Kündigungen haben die Arbeitgeber vor Gericht erfahrungsgemäß häufig einen schweren Stand. Wer den Wegfall eines Arbeitsplatzes im Kündigungsschutzprozess jedoch nachvollziehbar erklären kann, hat durchaus Aussicht auf Erfolg, wie ein aktuelles Urteil belegt.
Ohne behördliche Zustimmung ist die Kündigung schwerbehinderter Mitarbeiter unzulässig. Der Sonderkündigungsschutz greift aber nur, wenn der Arbeitgeber von der Schwerbehinderung Kenntnis hat oder vom Mitarbeiter rechtzeitig darüber informiert wird.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll Arbeitnehmer nicht nur vor Diskriminierungen durch den Arbeitgeber oder Kollegen schützen, sondern auch vor Benachteiligungen durch Dritte. Hier ist nach einem aktuellen Urteil der Arbeitgeber in der Pflicht.
In vielen Unternehmen ist die Gehaltsabrechnung in Papierform bereits Geschichte. Ob es aber generell erlaubt ist, den Mitarbeitern Entgeltabrechnungen ausschließlich als elektronisches Dokument zu überlassen, hat das BAG erst jetzt entschieden.
Die Schlagkraft von Gewerkschaften hängt entscheidend von der Anzahl ihrer Mitglieder ab. Es ist daher nachvollziehbar, dass die Mitgliederwerbung für die Gewerkschaften effektiv sein muss. Doch nicht jedes Mittel ist hier erlaubt.
Krank im Auslandsurlaub: Laut einem aktuellen Urteil des BAG können Arbeitgeber unter bestimmten Umständen die Entgeltfortzahlung trotz Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) verweigern. Dabei gelten die gleichen Grundsätze wie bei einer Krankschreibung im Inland.
Immer mehr Arbeitnehmer haben ihre Lebensumstände auf eine Beschäftigung im Homeoffice abgestellt. Es liegt auf der Hand, dass der Rückruf in den Betrieb nicht selten zum Streit führt – insbesondere, wenn dieser 500 km von der Wohnung entfernt ist.
Das Gesetz lässt die Kürzung von Sonderzuwendungen bei Krankheit ausdrücklich zu. Nach einem aktuellen Urteil ist bei der Inflationsausgleichprämie (IAP) sogar eine vollständige Streichung zulässig.
Wegen der hohen rechtlichen Hürden befinden sich Arbeitgeber bei fristlosen Kündigungen vor Gericht nicht selten auf verlorenem Posten. Im Falle einer unerlaubten Konkurrenztätig eines Mitarbeiters verstehen die Arbeitsgerichte jedoch keinen Spaß.