Rückzahlung von Fortbildungskosten scheitert an unwirksamer Klausel
Nicht eindeutige Vertragsklausel geht zulasten des Arbeitgebers
Eine in einer Pflegeeinrichtung beschäftigte Arbeitnehmerin nahm an einer Fortbildung zur Fachkraft für gerontopsychiatrische Pflege teil. Im Rahmen eines Fortbildungsvertrags übernahm der Arbeitgeber die Kurs- und Prüfungsgebühren und stellte die Arbeitnehmerin für insgesamt 81 Tage unter Fortzahlung der Vergütung frei. Der Vertrag enthielt zudem eine Regelung, nach der die Arbeitnehmerin die vom Arbeitgeber übernommenen Kosten in Höhe von ca. 15.000 Euro zurückzahlen musste, wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb von 24 Monaten nach Abschluss der Fortbildung aus von der Arbeitnehmerin zu vertretenden Gründen beendet wird oder ein Aufhebungsvertrag infolge verhaltensbedingter Pflichtverletzungen der Arbeitnehmerin geschlossen wird. Für jeden vollen Beschäftigungsmonat nach Abschluss der Fortbildung sollte sich der Rückzahlungsbetrag um 1/24 reduzieren.
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