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Urteil
29. April 2026

Rückzahlung von Fortbildungskosten scheitert an unwirksamer Klausel

PT+
Rückzahlung von Fortbildungskosten scheitert an unwirksamer Klausel
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/NicoElNino
Viele Unternehmen investieren gezielt in die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter. Die Absicherung dieser Investitionen erfolgt regelmäßig durch vertragliche Regelungen, deren Rechtswirksamkeit jedoch von der strikten Einhaltung der einschlägigen Rechtsprechungsvorgaben abhängt.

Nicht eindeutige Vertragsklausel geht zulasten des Arbeitgebers

Eine in einer Pflegeeinrichtung beschäftigte Arbeitnehmerin nahm an einer Fortbildung zur Fachkraft für gerontopsychiatrische Pflege teil. Im Rahmen eines Fortbildungsvertrags übernahm der Arbeitgeber die Kurs- und Prüfungsgebühren und stellte die Arbeitnehmerin für insgesamt 81 Tage unter Fortzahlung der Vergütung frei. Der Vertrag enthielt zudem eine Regelung, nach der die Arbeitnehmerin die vom Arbeitgeber übernommenen Kosten in Höhe von ca. 15.000 Euro zurückzahlen musste, wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb von 24 Monaten nach Abschluss der Fortbildung aus von der Arbeitnehmerin zu vertretenden Gründen beendet wird oder ein Aufhebungsvertrag infolge verhaltensbedingter Pflichtverletzungen der Arbeitnehmerin geschlossen wird. Für jeden vollen Beschäftigungsmonat nach Abschluss der Fortbildung sollte sich der Rückzahlungsbetrag um 1/24 reduzieren.

Annemarie Böttcher
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