Wenn die Art einer beruflichen Tätigkeit es erfordert, können Anordnungen des Arbeitgebers gerechtfertigt sein, auch wenn sie nach dem AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) als Benachteiligung erscheinen. Die Anforderungen müssen dabei jedoch objektiv belegbar und nachvollziehbar sein.
Der Sonderkündigungsschutz bei Schwangerschaft oder Elternzeit verbietet Kündigungen, sofern keine behördliche Erlaubnis vorliegt. Da diese Erlaubnis nur in den seltensten Fällen erteilt wird, kann es insbesondere in der Probezeit zu Problemen kommen, wenn Mitarbeiter sich auf den Schutz berufen.
Entgeltfortzahlungskosten stellen für viele Betriebe einen erheblichen Kostenfaktor dar, insbesondere wenn Arbeitsunfähigkeiten auf unterschiedliche Ursachen zurückzuführen sind. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es sinnvoll sein, sich auf die „Einheit des Verhinderungsfalls“ zu berufen.
Die Verletzung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes beschäftigt die deutschen Arbeitsgerichte immer wieder. Die rechtliche Bewertung ist dabei im Einzelfall nicht immer einfach und auch nicht selten umstritten, wie ein aktuelles Urteil zeigt.
Die Gewinnung geeigneter Mitarbeiter wird zunehmend schwieriger und erfordert oft erheblichen Zeitaufwand. Besonders problematisch ist es, wenn ein bereits unterzeichneter Arbeitsvertrag kurzfristig nicht eingehalten wird und der Kandidat zusätzlich finanzielle Ansprüche geltend macht.
Entschädigungsklagen wegen Diskriminierung stützen sich häufig auf die Nichtberücksichtigung bei einer Stellenbesetzung. Die Arbeitsgerichte prüfen solche Ansprüche jedoch kritisch und erkennen nicht jedes Vorbringen eines abgelehnten Bewerbers an, wie ein aktuelles Urteil zeigt.
Verspätet erteilte Auskünfte gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben in der jüngeren Vergangenheit häufig Schadenersatzklagen provoziert. Dies könnte sich laut einem aktuellen Urteil ändern.
Variable Vergütungsbestandteile in Form von Tantieme- oder Bonuszahlungen sind als Motivationsbooster in der Praxis gang und gäbe. Streitigkeiten in diesem Zusammenhang entstehen zumeist erst dann, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Dann ist das Kind jedoch häufig schon in den Brunnen gefallen.
Auch wenn viele Personalverantwortliche nicht mehr auf die Aussagekraft von Zeugnissen vertrauen, müssen sich die Gerichte immer wieder mit Zeugnisstreitigkeiten beschäftigen. Nicht selten erteilen Zeugnisersteller Änderungswünschen ihrer Mitarbeiter eine Abfuhr, riskieren dadurch aber einen Streit vor dem Arbeitsgericht.
Durch die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) im Jahr 2017 wurde der Missbrauch von Leiharbeit deutlich erschwert. Wer die seitdem geltenden strengen Regelungen nicht beachtet, muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen, auch wenn es sich „nur“ um Formfehler handelt.