Durch die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) im Jahr 2017 wurde der Missbrauch von Leiharbeit deutlich erschwert. Wer die seitdem geltenden strengen Regelungen nicht beachtet, muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen, auch wenn es sich „nur“ um Formfehler handelt.
Nicht selten scheiden Mitarbeiter nach jahrelanger Elternzeit aus dem Arbeitsverhältnis aus. Wer die Möglichkeit zur Urlaubskürzung verpasst hat, muss sich auf hohe Nachforderungen einstellen. Dabei lässt sich diese Kostenfalle ganz einfach vermeiden.
Nicht nur komplette Arbeitsverträge, auch einzelne Arbeitsbedingungen können befristet werden. Doch die Arbeitsgerichte werfen in diesen Fällen ein besonderes Auge darauf, ob ein Arbeitnehmer dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
Schwangere Arbeitnehmerinnen genießen Kündigungsschutz. Voraussetzung hierfür ist, dass sie den Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren. Das in diesem Zusammenhang nach deutschem Recht einzuhaltende Fristenregime steht aktuell auf dem Prüfstand des EuGH.
Nicht selten werden bei einem Vergleich im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses oder in einem Aufhebungsvertrag Regelungen über Urlaubsansprüche getroffen. Wer hier nicht aufpasst, kann eine böse Überraschung erleben, wie ein aktuelles Urteil belegt.
Bei einer unwirksamen Kündigung besteht für den Arbeitgeber das Risiko, rückständiges Gehalt zahlen zu müssen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in diesem Zusammenhang bei der Anrechnung anderweitigen oder böswillig unterlassenen Verdienstes auf das Gehalt eine arbeitgeberfreundliche Tendenz eingeschlagen.
Unterbreitet ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter ein Abfindungsangebot, so tut er dies in der Regel, um einen Streit über die Rechtmäßigkeit einer Kündigung zu vermeiden. Arbeitnehmer sollten es sich grundsätzlich sehr gut überlegen, ob sie durch Zocken um eine höhere Abfindungssumme die Streitlust des Arbeitgebers befeuern.
Einem ärztlichen Attest in Form einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) wird ein hoher Beweiswert zugesprochen. Laut einem Urteil des LAG Mecklenburg-Vorpommern ist dieser Beweiswert nicht erschüttert, wenn ein krankgeschriebener Arbeitnehmer eine 10-stündige Bahnfahrt unternimmt.
Das sogenannte Dienstrad-Leasing erfreut sich zunehmender Beliebtheit – sowohl bei Arbeitgebern als auch bei Arbeitnehmern. Es verwundert nicht, dass sich
inzwischen auch die Arbeitsgerichte mit der Thematik auseinandersetzen müssen.
Regelmäßig befassen sich die Arbeitsgerichte mit Fällen, in denen es um die Frage der Rückerstattung von Fortbildungskosten geht. Nicht selten gehen die Arbeitgeber in diesen Fällen leer aus, wie auch das folgende Urteil zeigt.