Konflikte unter Kollegen werden von den Betroffenen oft als Mobbing empfunden. Selbst wenn einer der Beteiligten deshalb arbeitsunfähig erkrankt, muss der Arbeitgeber jedoch nicht automatisch arbeitsrechtliche Maßnahmen ergreifen.
Nach dem gesetzlich verankerten Vorbeschäftigungsverbot scheidet eine sachgrundlose Befristung grundsätzlich aus, wenn zwischen den Parteien bereits früher ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Nach einer aktuellen Entscheidung gilt dies auch bei einer 17,5 Jahre zurückliegenden Vorbeschäftigung.
Der Verlust der Fahrerlaubnis rechtfertigt nicht automatisch die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses. Entscheidend ist vielmehr, ob und in welchem Umfang die Tätigkeit des Arbeitnehmers dadurch beeinträchtigt wird. Bei Außendienstmitarbeitern kommt es daher auf die Umstände des Einzelfalls an.
Die gesetzlich zulässige Höchstdauer bei der Leiharbeit beträgt 18 Monate, eine Überschreitung hat negative Folgen. Welche Auswirkungen ein Betriebsübergang auf die Überlassungshöchstdauer hat, hat der Europäische Gerichtshof zu entscheiden.
Nachdem das Bundesarbeitsgericht erst kürzlich einer Lockerung seiner strengen Rechtsprechung zu Massenentlassungen eine Absage erteilt hat, zeigt ein aktuelles Urteil, dass kleinere Fehler nicht zwangsläufig das Aus für die Kündigung bedeuten.
Nicht jede Pflichtverletzung im Arbeitsverhältnis führt automatisch zu einer Kündigung. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen kann jedoch die im Rahmen der Interessenabwägung vorzunehmende Bewertung zulasten des Arbeitnehmers ausfallen.
Die Rechtsprechung zur Massenentlassungsanzeige nach § 17 KSchG bleibt für Arbeitgeber ein erhebliches Risiko im Rahmen von Restrukturierungen. Auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich inzwischen klar an die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gebunden und frühere Ansätze zu möglichen Erleichterungen aufgegeben.
Viele Unternehmen investieren gezielt in die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter. Die Absicherung dieser Investitionen erfolgt regelmäßig durch vertragliche Regelungen, deren Rechtswirksamkeit jedoch von der strikten Einhaltung der einschlägigen Rechtsprechungsvorgaben abhängt.
Streitigkeiten über die Freistellung von Mitarbeitern während der Kündigungsfrist beschäftigen die Arbeitsgerichte häufig, insbesondere wenn damit der Entzug eines Dienstwagens verbunden ist. Ein aktuelles Urteil spricht auf den ersten Blick zugunsten des Mitarbeiters – tatsächlich enthält es jedoch Einschränkungen.
Die Umsetzung der europarechtlichen Entgelttransparenzrichtlinie (EntgTranspRL) lässt zwar noch auf sich warten, dennoch sind Arbeitgeber gut beraten, ihre Entgeltsysteme bereits jetzt auf Geschlechtsneutralität zu überprüfen.