Viele Unternehmen investieren gezielt in die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter. Die Absicherung dieser Investitionen erfolgt regelmäßig durch vertragliche Regelungen, deren Rechtswirksamkeit jedoch von der strikten Einhaltung der einschlägigen Rechtsprechungsvorgaben abhängt.
Streitigkeiten über die Freistellung von Mitarbeitern während der Kündigungsfrist beschäftigen die Arbeitsgerichte häufig, insbesondere wenn damit der Entzug eines Dienstwagens verbunden ist. Ein aktuelles Urteil spricht auf den ersten Blick zugunsten des Mitarbeiters – tatsächlich enthält es jedoch Einschränkungen.
Die Umsetzung der europarechtlichen Entgelttransparenzrichtlinie (EntgTranspRL) lässt zwar noch auf sich warten, dennoch sind Arbeitgeber gut beraten, ihre Entgeltsysteme bereits jetzt auf Geschlechtsneutralität zu überprüfen.
Wenn die Art einer beruflichen Tätigkeit es erfordert, können Anordnungen des Arbeitgebers gerechtfertigt sein, auch wenn sie nach dem AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) als Benachteiligung erscheinen. Die Anforderungen müssen dabei jedoch objektiv belegbar und nachvollziehbar sein.
Der Sonderkündigungsschutz bei Schwangerschaft oder Elternzeit verbietet Kündigungen, sofern keine behördliche Erlaubnis vorliegt. Da diese Erlaubnis nur in den seltensten Fällen erteilt wird, kann es insbesondere in der Probezeit zu Problemen kommen, wenn Mitarbeiter sich auf den Schutz berufen.
Entgeltfortzahlungskosten stellen für viele Betriebe einen erheblichen Kostenfaktor dar, insbesondere wenn Arbeitsunfähigkeiten auf unterschiedliche Ursachen zurückzuführen sind. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es sinnvoll sein, sich auf die „Einheit des Verhinderungsfalls“ zu berufen.
Die Verletzung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes beschäftigt die deutschen Arbeitsgerichte immer wieder. Die rechtliche Bewertung ist dabei im Einzelfall nicht immer einfach und auch nicht selten umstritten, wie ein aktuelles Urteil zeigt.
Die Gewinnung geeigneter Mitarbeiter wird zunehmend schwieriger und erfordert oft erheblichen Zeitaufwand. Besonders problematisch ist es, wenn ein bereits unterzeichneter Arbeitsvertrag kurzfristig nicht eingehalten wird und der Kandidat zusätzlich finanzielle Ansprüche geltend macht.
Entschädigungsklagen wegen Diskriminierung stützen sich häufig auf die Nichtberücksichtigung bei einer Stellenbesetzung. Die Arbeitsgerichte prüfen solche Ansprüche jedoch kritisch und erkennen nicht jedes Vorbringen eines abgelehnten Bewerbers an, wie ein aktuelles Urteil zeigt.
Verspätet erteilte Auskünfte gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben in der jüngeren Vergangenheit häufig Schadenersatzklagen provoziert. Dies könnte sich laut einem aktuellen Urteil ändern.