In vielen wärmeren Ländern ist es seit jeher üblich, Arbeitszeiten in den Sommermonaten an hohe Temperaturen anzupassen. In Deutschland wird diese Möglichkeit bislang vergleichsweise selten genutzt. Dabei kann eine flexible Arbeitszeitgestaltung wesentlich dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten auch an heißen Tagen zu erhalten.
Die Vorfreude auf den Sommer ist groß – gleichzeitig bringen anhaltende Hitzeperioden erhebliche Belastungen im Arbeitsalltag mit sich. Neben Einbußen bei der Leistungsfähigkeit steigt auch das Unfall- und Gesundheitsrisiko. Arbeitgeber und Personalverantwortliche sind daher gefordert, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Bald ist es wieder soweit: Vom 11.06. bis zum 19.07. findet die Fußball-Weltmeisterschaft statt. Während dieser Zeit rückt für viele Beschäftigte der Sport in den Mittelpunkt. Für Personalverantwortliche bedeutet dies, einen Ausgleich zwischen betrieblicher Leistungsfähigkeit und den Interessen fußballbegeisterter Mitarbeiter zu finden.
Soweit es die Art der Tätigkeit zulässt, kann der Einsatz von Ferienjobbern eine sinnvolle Alternative zur Ablehnung von Urlaubswünschen der Stammbelegschaft darstellen. Damit die Beschäftigung von Aushilfen nicht zu finanziellen Risiken führt, sind jedoch die einschlägigen Vorgaben zu beachten.
Die Sicherstellung eines reibungslosen Betriebsablaufs während der Urlaubszeit gehört zu den wiederkehrenden organisatorischen Kernaufgaben von Personalverantwortlichen. Wie sich betriebliche Belange und individuelle Urlaubswünsche rechtssicher und praktikabel in Einklang bringen lassen, zeigt der folgende Überblick.
Trotz sorgfältiger Urlaubsplanung können unvorhersehbare Ereignisse dazu führen, dass Arbeitgeber erwägen, bereits genehmigten Urlaub zu ändern oder Beschäftigte aus dem Urlaub zurückzurufen. Rechtlich durchsetzbar ist dies jedoch nur unter sehr engen Voraussetzungen.
Die Befürchtungen, dass die Cannabislegalisierung massive Auswirkungen auf die Arbeitswelt haben könnte, haben sich bislang nicht bestätigt. Deutlich gravierender bleibt das Thema Alkohol am Arbeitsplatz. Hier sollten Arbeitgeber und Personalverantwortliche nicht wegsehen.
Berufsgenossenschaften genießen bei vielen Arbeitgebern wegen ihrer oft mit erheblichem Aufwand und Kosten verbundenen Auflagen nicht immer einen guten Ruf. Dabei sind sie ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes und der sozialen Absicherung im Arbeitsleben.
Straftaten am Arbeitsplatz sind leider keine Ausnahme. Arbeitgeber und Personalverantwortliche müssen angemessen reagieren, ohne vorschnell zu handeln oder arbeitsrechtliche Fehler zu riskieren. Dieser Beitrag zeigt die wichtigsten Handlungsfelder.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist das Ziel vieler arbeitsrechtlicher Regelungen, die eine vorübergehende Auszeit ermöglichen. Weniger bekannt ist, dass auch GmbH-Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf eine solche Auszeit haben.