Straftaten am Arbeitsplatz sind leider keine Ausnahme. Arbeitgeber und Personalverantwortliche müssen angemessen reagieren, ohne vorschnell zu handeln oder arbeitsrechtliche Fehler zu riskieren. Dieser Beitrag zeigt die wichtigsten Handlungsfelder.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist das Ziel vieler arbeitsrechtlicher Regelungen, die eine vorübergehende Auszeit ermöglichen. Weniger bekannt ist, dass auch GmbH-Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf eine solche Auszeit haben.
Nach längerer Krankheit ist eine sofortige Rückkehr in Vollzeit häufig nicht realistisch. Das Gesetz sieht daher die Möglichkeit vor, Mitarbeiter schrittweise wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern. Die wichtigsten Grundlagen zu dieser Maßnahme enthält der folgende Beitrag.
Während in manchen Branchen Personal abgebaut wird, suchen andere Unternehmen weiterhin dringend Fachkräfte. Um das altersbedingte Ausscheiden der geburtenstarken Jahrgänge abzufedern, hat der Gesetzgeber im Rentenrecht Anpassungen vorgenommen. Diese Änderungen geben Anlass für ein kurzes Update.
Die flexible Einteilung von Mitarbeitern nach Arbeitsanfall ist für viele Arbeitgeber ein zentrales Ziel. Das Gesetz eröffnet hierfür tatsächlich einen gewissen Gestaltungsspielraum. Voraussetzung sind jedoch klare arbeitsvertragliche und organisatorische Vorgaben. Fehlen diese, kann es schnell teuer werden.
Zahlreiche Tarifverträge enthalten Regelungen, nach denen Teilzeitbeschäftigte erst dann Mehrarbeitszuschläge erhalten, wenn sie die Vollzeitarbeitszeit überschreiten. Derartige Regelungen sind nach einer aktuellen Entscheidung unwirksam.
Das Bundesarbeitsgericht hat die europäischen Vorgaben zum Urlaubsrecht in den letzten Jahren in seiner Rechtsprechung übernommen. Wer die seither geltenden Pflichten noch nicht in die betriebliche Praxis umgesetzt hat, sollte umgehend handeln. Der folgende Beitrag zeigt, was zu tun ist.
Die neuere Rechtsprechung zur Erschütterung des Beweiswerts von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen hat die Hürden für Arbeitgeber gesenkt, die Entgeltfortzahlung zu verweigern – jedoch nicht in jedem Fall mit Erfolg, wie das folgende Urteil verdeutlicht.
Der aus Politik und Wirtschaft erhobenen Forderung, dem Fachkräftemangel durch eine Ausweitung der Arbeitszeit zu begegnen und zugleich die schwache Konjunktur zu beleben, steht der Wunsch vieler Beschäftigter nach einer ausgewogenen Work-Life-Balance gegenüber. Flexible Arbeitszeitmodelle können dazu beitragen, diesen Zielkonflikt abzumildern.