Zahlreiche Tarifverträge enthalten Regelungen, nach denen Teilzeitbeschäftigte erst dann Mehrarbeitszuschläge erhalten, wenn sie die Vollzeitarbeitszeit überschreiten. Derartige Regelungen sind nach einer aktuellen Entscheidung unwirksam.
Das Bundesarbeitsgericht hat die europäischen Vorgaben zum Urlaubsrecht in den letzten Jahren in seiner Rechtsprechung übernommen. Wer die seither geltenden Pflichten noch nicht in die betriebliche Praxis umgesetzt hat, sollte umgehend handeln. Der folgende Beitrag zeigt, was zu tun ist.
Die neuere Rechtsprechung zur Erschütterung des Beweiswerts von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen hat die Hürden für Arbeitgeber gesenkt, die Entgeltfortzahlung zu verweigern – jedoch nicht in jedem Fall mit Erfolg, wie das folgende Urteil verdeutlicht.
Der aus Politik und Wirtschaft erhobenen Forderung, dem Fachkräftemangel durch eine Ausweitung der Arbeitszeit zu begegnen und zugleich die schwache Konjunktur zu beleben, steht der Wunsch vieler Beschäftigter nach einer ausgewogenen Work-Life-Balance gegenüber. Flexible Arbeitszeitmodelle können dazu beitragen, diesen Zielkonflikt abzumildern.
Im Internet bieten mehr oder weniger seriöse Anbieter die Möglichkeit an, sich online krankschreiben zu lassen. In einem aktuellen Urteil hat das LAG Hamm die berechtigte Skepsis eines Arbeitgebers an einem derartigen Vorgehen geteilt.
Das gesetzliche Ziel, schwerbehinderte Menschen in das Berufsleben zu integrieren, bringt für Unternehmen zahlreiche Pflichten mit sich. Diese gehen aber nicht so weit, dass ein Arbeitgeber eigens für einen schwerbehinderten Mitarbeiter einen neuen Arbeitsplatz schaffen muss.
Die Probezeit ist manchmal zu kurz für eine sichere Prognose, ob ein neuer Mitarbeiter für seine Position geeignet ist und in den Betrieb passt. Statt einer vorschnellen Kündigung kann hier eine Verlängerung der Probezeit in Betracht kommen. Wie die Verlängerung funktioniert, erfahren Sie hier.
Angesichts des demografischen Wandels und des zunehmenden Fachkräftemangels gewinnt der Gesundheitsschutz der Beschäftigten weiter an Bedeutung. Ebenso wichtig ist jedoch der richtige Umgang mit erkrankten Mitarbeitern – verbunden mit einem klaren Verständnis der Rechte und Pflichten aller Beteiligten.
Angesichts des Mangels an qualifiziertem Personal kann sich kaum ein Unternehmen leisten, Mitarbeiter mit überdurchschnittlich hohen Fehlzeiten vorschnell abzuschreiben. Ziel sollte vielmehr sein, sie wieder in den Betriebsablauf zu integrieren – möglichst ohne zusätzliche Belastungen.