Nach längerer Krankheit ist eine sofortige Rückkehr in Vollzeit häufig nicht realistisch. Das Gesetz sieht daher die Möglichkeit vor, Mitarbeiter schrittweise wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern. Die wichtigsten Grundlagen zu dieser Maßnahme enthält der folgende Beitrag.
Während in manchen Branchen Personal abgebaut wird, suchen andere Unternehmen weiterhin dringend Fachkräfte. Um das altersbedingte Ausscheiden der geburtenstarken Jahrgänge abzufedern, hat der Gesetzgeber im Rentenrecht Anpassungen vorgenommen. Diese Änderungen geben Anlass für ein kurzes Update.
Die flexible Einteilung von Mitarbeitern nach Arbeitsanfall ist für viele Arbeitgeber ein zentrales Ziel. Das Gesetz eröffnet hierfür tatsächlich einen gewissen Gestaltungsspielraum. Voraussetzung sind jedoch klare arbeitsvertragliche und organisatorische Vorgaben. Fehlen diese, kann es schnell teuer werden.
Zahlreiche Tarifverträge enthalten Regelungen, nach denen Teilzeitbeschäftigte erst dann Mehrarbeitszuschläge erhalten, wenn sie die Vollzeitarbeitszeit überschreiten. Derartige Regelungen sind nach einer aktuellen Entscheidung unwirksam.
Das Bundesarbeitsgericht hat die europäischen Vorgaben zum Urlaubsrecht in den letzten Jahren in seiner Rechtsprechung übernommen. Wer die seither geltenden Pflichten noch nicht in die betriebliche Praxis umgesetzt hat, sollte umgehend handeln. Der folgende Beitrag zeigt, was zu tun ist.
Die neuere Rechtsprechung zur Erschütterung des Beweiswerts von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen hat die Hürden für Arbeitgeber gesenkt, die Entgeltfortzahlung zu verweigern – jedoch nicht in jedem Fall mit Erfolg, wie das folgende Urteil verdeutlicht.
Der aus Politik und Wirtschaft erhobenen Forderung, dem Fachkräftemangel durch eine Ausweitung der Arbeitszeit zu begegnen und zugleich die schwache Konjunktur zu beleben, steht der Wunsch vieler Beschäftigter nach einer ausgewogenen Work-Life-Balance gegenüber. Flexible Arbeitszeitmodelle können dazu beitragen, diesen Zielkonflikt abzumildern.
Im Internet bieten mehr oder weniger seriöse Anbieter die Möglichkeit an, sich online krankschreiben zu lassen. In einem aktuellen Urteil hat das LAG Hamm die berechtigte Skepsis eines Arbeitgebers an einem derartigen Vorgehen geteilt.
Das gesetzliche Ziel, schwerbehinderte Menschen in das Berufsleben zu integrieren, bringt für Unternehmen zahlreiche Pflichten mit sich. Diese gehen aber nicht so weit, dass ein Arbeitgeber eigens für einen schwerbehinderten Mitarbeiter einen neuen Arbeitsplatz schaffen muss.