Welche Maßnahmen bei Hitze am Arbeitsplatz wirksam sind
Gesetz kennt keine speziellen Grenzwerte
Anders als in einigen anderen Ländern existiert in Deutschland keine eigenständige „Hitzeschutzverordnung“. Die Pflicht zum Schutz der Beschäftigten ergibt sich vielmehr aus allgemeinen Vorschriften, insbesondere aus § 618 BGB sowie § 3 und § 4 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz). Danach hat der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Gefährdungen für Leben und Gesundheit möglichst vermieden werden. Hierzu gehört auch der Schutz vor übermäßiger Hitze. Konkrete Temperaturgrenzen nennt das Gesetz dabei nicht.
…