Nach längerer Krankheit ist eine sofortige Rückkehr in Vollzeit häufig nicht realistisch. Das Gesetz sieht daher die Möglichkeit vor, Mitarbeiter schrittweise wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern. Die wichtigsten Grundlagen zu dieser Maßnahme enthält der folgende Beitrag.
Die neuere Rechtsprechung zur Erschütterung des Beweiswerts von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen hat die Hürden für Arbeitgeber gesenkt, die Entgeltfortzahlung zu verweigern – jedoch nicht in jedem Fall mit Erfolg, wie das folgende Urteil verdeutlicht.
Im Internet bieten mehr oder weniger seriöse Anbieter die Möglichkeit an, sich online krankschreiben zu lassen. In einem aktuellen Urteil hat das LAG Hamm die berechtigte Skepsis eines Arbeitgebers an einem derartigen Vorgehen geteilt.
Angesichts des demografischen Wandels und des zunehmenden Fachkräftemangels gewinnt der Gesundheitsschutz der Beschäftigten weiter an Bedeutung. Ebenso wichtig ist jedoch der richtige Umgang mit erkrankten Mitarbeitern – verbunden mit einem klaren Verständnis der Rechte und Pflichten aller Beteiligten.
Krankheitsbedingte Ausfälle bedeuten für Betriebe stets organisatorischen und administrativen Aufwand. Die gesetzlichen Neuregelungen zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) vereinfachen zwar einige Abläufe, führen in der Praxis jedoch auch zu neuen Herausforderungen.
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist mittlerweile als Instrument der Personal- und Gesundheitsarbeit anerkannt. Dennoch sind die Abläufe in vielen Unternehmen noch unbekannt. Hier erfahren Sie, wie ein BEM erfolgreich gestaltet werden kann und welche rechtlichen Grundlagen zu beachten sind.
Die gesetzliche Regelung des BEM ist rudimentär. Die Rechtsprechung hat jedoch im Laufe der Zeit Mindestanforderungen definiert, die bei der Durchführung eines ordnungsgemäßen BEMs einzuhalten sind. Im Folgenden erfahren Sie, welche Anforderungen gelten und welche Abläufe sich in der Praxis bewährt haben.
Tattoos gehören heute zum alltäglichen Erscheinungsbild. Dennoch verbleibt das Risiko etwaiger Gesundheitsfolgen nach einer Tätowierung beim Arbeitnehmer – eine Überwälzung auf den Arbeitgeber ist nach aktueller Rechtsprechung unzulässig.
Wer sich bei der Arbeit an einer Tasse Kaffee verschluckt, stürzt und dabei verletzt, kann unter bestimmten Umständen auf Unfallversicherungsschutz hoffen – das zeigt ein aktuelles Urteil des LSG Sachsen-Anhalt.
Nicht selten melden sich langzeiterkrankte Mitarbeiter gegen Ende des Krankengeldbezugs bei der Personalabteilung, in der Hoffnung, dass sich doch noch ein geeigneter Arbeitsplatz im Unternehmen findet. In vielen Fällen bleibt jedoch nur der Verweis auf eine mögliche Erwerbsminderungsrente.