Die Versetzung von Mitarbeitern stellt ein geeignetes Mittel dar, um flexibel auf betriebliche Anforderungen zu reagieren. Nach aktueller Rechtsprechung ist dies jedoch nur zulässig, wenn die neu zugewiesene Tätigkeit der bisherigen gleichwertig ist.
Es kann viele Gründe geben, die eine Änderung der Arbeitsbedingungen einzelner oder mehrerer Mitarbeiter erforderlich machen. Wie Sie dabei vorgehen sollten, hängt – wie so oft – von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Lesen Sie hier, worauf es dabei ankommt.
Ist ein alternativer Arbeitsplatz im Unternehmen vorhanden, hat der Arbeitgeber vorrangig eine Änderungskündigung auszusprechen. Dies gilt selbst dann, wenn der Betroffene den anderen Arbeitsplatz zuvor abgelehnt hat.
Obwohl sie als Gestaltungsmittel in der Personalarbeit eine wichtige Rolle spielt, sind die rechtlichen Rahmenbedingungen der Änderungskündigung in der Praxis häufig nur rudimentär bekannt. Der folgende Beitrag soll hier Abhilfe schaffen und Sie vor bösen Überraschungen im Streitfall bewahren.
Kündigungen wegen vollständiger Betriebsstilllegungen sind für den Arbeitgeber vergleichsweise einfach zu begründen. Dass aber auch hier Fehler passieren können, veranschaulicht ein aktuelles Urteil des LAG Köln.