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Betriebsbedingte Kündigung

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Wie Sie betriebsbedingt kündigen
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Zinkevych

Viele Arbeitgeber stehen angesichts der unsicheren Wirtschaftslage vor der schwierigen Aufgabe, die Existenz ihres Unternehmens zu sichern und zugleich zukunftsfähig zu bleiben. Diese Sonderausgabe gibt einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen, wenn sich betriebsbedingte Kündigungen nicht vermeiden lassen.

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So überprüfen die Gerichte die Wirksamkeit der Kündigungen
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Findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, müssen Arbeitgeber damit rechnen, dass betroffene Arbeitnehmer die Kündigung gerichtlich überprüfen lassen. Welche Voraussetzungen eine betriebsbedingte Kündigung erfüllen muss und worauf es im Kündigungsschutzprozess ankommt, erfahren Sie nachfolgend.

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Worauf es bei der Sozialauswahl ankommt
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Andrii Yalanskyi

Während dem Arbeitgeber bei der unternehmerischen Entscheidung über den Wegfall von Arbeitsplätzen ein weiter Gestaltungsspielraum zusteht, prüfen die Arbeits­gerichte die anschließende Sozialauswahl deutlich genauer. Auf den folgenden Seiten erfahren Sie, welche Anforderungen dabei zu beachten sind.

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Innerbetriebliche Ursachen erleichtern die Argumentation vor Gericht
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Obwohl die innerbetrieblichen Ursachen, auf die eine betriebsbedingte Kündigung gestützt wird, „hausgemacht“ sind, werden sie von den Arbeitsgerichten akzeptiert. Die unternehmerische Entscheidungsfreiheit ist jedoch nicht grenzenlos: Auch eine sogenannte freie Unternehmerentscheidung muss rechtliche Anforderungen erfüllen.

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Erleichterungen bei der Sozial­auswahl
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Trotz der dem Arbeitgeber eingeräumten Wertungsspielräume führt die Durchführung der Sozialauswahl häufig zu Ergebnissen, die die Wettbewerbsfähigkeit eines Betriebs gefährden können. Aus diesem Grund ist es unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, bestimmte Mitarbeiter aus der Sozialauswahl herauszunehmen.

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Außerbetriebliche Gründe als Anlass für eine Kündigung
Bild: ©Diy13 / iStock / Getty Images Plus

Die Gründe für den Wegfall eines Arbeitsplatzes lassen sich im Wesentlichen in außer- und innerbetriebliche Ursachen unterteilen. Wie Sie den Beschäftigungs­wegfall bei außerbetrieblichen Ursachen schlüssig darlegen, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

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Anderweitiger Einsatz als Alternative zur Kündigung
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Eine Kündigung ist nach ständiger Rechtsprechung nur als letztes Mittel (Ultima Ratio) zulässig. Vor einer betriebsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber daher prüfen, ob der Arbeitnehmer auf einem anderen freien Arbeitsplatz im Unternehmen – gegebenenfalls zu geänderten Arbeitsbedingungen – weiterbeschäftigt werden kann.

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Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Betriebsbedingte Kündigungen scheitern häufig an Fehlern bei der Sozialauswahl. Ursache ist dabei weniger eine falsche Gewichtung der Sozialdaten als eine unzutreffende Bestimmung des Kreises der vergleichbaren Arbeitnehmer.

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Arbeitgeber muss nicht auf funktionsfähigen Betriebsrat warten
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In betriebsratslosen Betrieben sind betriebsbedingte Kündigungen auch ohne Sozialplan möglich. Laut einem aktuellen Urteil gilt dies auch, wenn bei Durchführung von Entlassungen die Betriebsratsgründung bereits im Gange, jedoch noch nicht abgeschlossen ist.

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Anforderungen an eine betriebsbedingte Kündigung
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In unserem umfassenden Online-Seminar erfahren Sie alles Wissenswerte über die betriebsbedingte Kündigung.

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