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Ratgeber
31. August 2026

Außerbetriebliche Gründe als Anlass für eine Kündigung

PT+
Außerbetriebliche Gründe als Anlass für eine Kündigung
Bild: ©Diy13 / iStock / Getty Images Plus
Die Gründe für den Wegfall eines Arbeitsplatzes lassen sich im Wesentlichen in außer- und innerbetriebliche Ursachen unterteilen. Wie Sie den Beschäftigungs­wegfall bei außerbetrieblichen Ursachen schlüssig darlegen, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Wenn außerbetriebliche Umstände Anlass für die Kündigung sind

Außerbetriebliche Ursachen sind Umstände, die zunächst einmal von der internen Betriebsorganisation und der Betriebsführung unabhängig sind, sich aber konkret auf den Betrieb und die Arbeitsverhältnisse auswirken. Solche Gründe können

  • Auftrags- oder Umsatzrückgang,
  • Verlust eines Hauptkunden,
  • Rohstoff- oder Energiemangel,
  • Gewinnverfall/Unrentabilität

sein. In der Regel versuchen Unternehmen, derartigen Problemen durch den Abbau von Arbeitszeitkonten oder die Einführung von Kurzarbeit zu begegnen. Unter Umständen kann auch eine betriebliche Neuausrichtung, z.B. die Erschließung neuer Marktbereiche, einen Auftragsmangel im bisherigen Segment auffangen. Ist dies jedoch nicht möglich, wird zur Vermeidung einer (existenziellen) wirtschaftlichen Schieflage notgedrungen die Entscheidung gefällt, den Personalbestand den geänderten Gegebenheiten anzupassen. Diese Entscheidung hat dann den Wegfall eines oder mehrerer Arbeitsplätze zur Folge.

So muss eine schlüssige Argumentationskette aussehen

Viele Arbeitgeber meinen, in einem Kündigungsschutzprozess sei es ausreichend, die halbleeren Auftragsbücher oder negative Bilanzen vorzulegen, um den Wegfall des Arbeitsplatzes eines gekündigten Mitarbeiters zu belegen. Dieser Irrglaube führt jedoch mit einiger Sicherheit zum negativen Prozessausgang.

Zwar wird die Motivation des Arbeitgebers, dem mit den außerbetrieblichen Ursachen einhergehenden Personalüberhang und der damit einhergehenden Kostenbelastung durch betriebsbedingte Kündigungen zu begegnen, grundsätzlich von den Arbeitsgerichten akzeptiert, sofern der Arbeitgeber die außerbetrieblichen Ursachen im Prozess beweisen kann.

Der Arbeitgeber muss im Kündigungsschutzprozess aber außerdem mathematisch und organisatorisch genau darlegen, wie sich der außerbetriebliche Umstand, z. B. ein Auftragsrückgang, auf den Beschäftigungsbedarf auswirkt. Dies kann dadurch erfolgen, dass weggebrochene Aufträge in Arbeitsstunden umgerechnet werden und so der Wegfall eines oder mehrere Arbeitsplätze nachvollziehbar wird.

Die Begründung der Kündigung mit außerbetrieblichen Ursachen hat einen weiteren Haken: Dadurch, dass der Arbeitgeber einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Ursache und dem Personalbedarf herstellt, darf er nur in dem Umfang Mitarbeitern kündigen, wie die außerbetrieblichen Ursachen dies erfordern.

Annemarie Böttcher
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