Die Trennung von einem Beschäftigten kann unterschiedliche Gründe haben. Für den Betroffenen ist entscheidend, dass mit dem Verlust des Arbeitsplatzes nicht zusätzlich eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld verbunden ist. Personalverantwortliche sollten daher die wesentlichen Voraussetzungen und Folgen einer Sperrzeit kennen.
Während die Rentenkommission in ihrem aktuellen Bericht die Abschaffung des steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus von Minijobs empfiehlt, ist zum 01.07. 2026 nahezu unbemerkt eine Neuregelung zur Rentenversicherungspflicht von Minijobbern in Kraft getreten.
Das Bundeskabinett hat die neuen Rechengrößen der Sozialversicherung für 2026 beschlossen. Die der Festlegung zugrunde liegende Lohnentwicklung im Jahr 2024 betrug 5,16 Prozent, sodass auch die Beitragsbemessungsgrenzen steigen. Die Zustimmung des Bundesrats lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor, ist aber zu erwarten.
Die Zahl der Insolvenzen in Deutschland steuert auf einen Rekordstand zu. Auch wenn das eigene Unternehmen nicht betroffen ist, sollten Personalverantwortliche die grundlegenden Fakten zum Insolvenzgeld kennen.
Weihnachtsgeld spielt für viele Arbeitnehmer eine zentrale Rolle in der vorweihnachtlichen Finanzplanung. Entsprechend häufig beschäftigen sich Arbeitsgerichte mit Streitfällen, wenn diese Sonderzahlung nicht oder nur teilweise geleistet wird.
Die Geschenkeflut zu Weihnachten ist in den letzten Jahren, sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Bereich, spürbar zurückgegangen – nicht zuletzt wegen der angespannten Wirtschaftslage. Dennoch sollten klare Regelungen zur Annahme von Geschenken in keinem Unternehmen fehlen.
Neben der bisher nur von der Rechtsprechung begründeten Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit, existiert für bestimmte Bereiche schon jetzt eine gesetzliche Pflicht zur Dokumentation von Arbeitszeiten. Da hier der Zoll kontrolliert, sollten diese Pflichten unbedingt beachtet werden.
Lohnabrechnungen sind gesetzlich vorgeschrieben und dienen der transparenten und nachvollziehbaren Abrechnung von Gehältern und sonstigen Vergütungsbestandteilen. Eine rechtsverbindliche Willenserklärung des Arbeitgebers enthalten sie aber nicht.
Das Grundprinzip eines jeden Arbeitsverhältnisses „kein Lohn ohne Arbeit“ gilt nicht immer. Obwohl die Ausnahmen von diesem Grundsatz ihren guten Grund haben, bedeuten sie doch einen erheblichen Kostenfaktor für jedes Unternehmen. Was es hier zu beachten gilt, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
In vielen Unternehmen ist die Gehaltsabrechnung in Papierform bereits Geschichte. Ob es aber generell erlaubt ist, den Mitarbeitern Entgeltabrechnungen ausschließlich als elektronisches Dokument zu überlassen, hat das BAG erst jetzt entschieden.