Bei Auseinandersetzungen über eine Kündigung in der Probezeit wird von Arbeitnehmerseite häufig ein Verstoß gegen den Grundsatz von „Treu und Glauben“ geltend gemacht. Die Arbeitsgerichte folgen dieser Argumentation jedoch nur selten.
Die angespannte Wirtschaftslage zwingt viele Unternehmen zu Sparmaßnahmen und nicht selten auch zu Personalabbau. Welche Handlungsoptionen Personalverantwortlichen vorrangig zur Verfügung stehen, sollte in der aktuellen Situation bekannt sein.
Die Zustellung per Einwurfeinschreiben wird von den Gerichten in der Regel als taugliches Mittel zum Nachweis des Zugangs anerkannt. Auf einen lückenlosen Zugangsnachweis sollte man sich jedoch nicht uneingeschränkt verlassen.
Nicht immer reichen sonstige Sparmaßnahmen aus, um einen Betrieb wirtschaftlich zu stabilisieren. Sind betriebsbedingte Kündigungen unvermeidlich, sollten die gesetzlichen Spielregeln eingehalten werden, damit Arbeitsgerichte dem Personalabbau nicht entgegenstehen.
Der gravierendste Kündigungsgrund nützt vor Gericht nichts, wenn wichtige Formalien bei der Kündigung nicht beachtet oder zwingend einzuhaltende Fristen versäumt wurden. Welcher Fehler unbedingt vermieden werden sollte, zeigt folgender Fall.
In betriebsratslosen Betrieben sind betriebsbedingte Kündigungen auch ohne Sozialplan möglich. Laut einem aktuellen Urteil gilt dies auch, wenn bei Durchführung von Entlassungen die Betriebsratsgründung bereits im Gange, jedoch noch nicht abgeschlossen ist.
Betriebsbedingte Kündigungen sind nicht nur bei wirtschaftlicher Schieflage oder äußeren Zwängen zulässig. Laut einem Urteil des LAG Köln umfasst die unternehmerische Freiheit sogar die Möglichkeit, einen funktionierenden Betrieb stillzulegen.
Bei einer Kündigung in der Probezeit muss der Arbeitgeber zwar keine Gründe darlegen, wohl aber den Zugang der Kündigung nachweisen. Dass dabei auch mehrere Zeugen nicht immer weiterhelfen, zeigt ein aktuelles Urteil.
Es kann viele Gründe geben, die eine Änderung der Arbeitsbedingungen einzelner oder mehrerer Mitarbeiter erforderlich machen. Wie Sie dabei vorgehen sollten, hängt – wie so oft – von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Lesen Sie hier, worauf es dabei ankommt.