Unvorhersehbare Ausgaben können Arbeitnehmer schnell in finanzielle Bedrängnis bringen. Wer hier als Arbeitgeber auf unbürokratischem Weg Hilfe leisten will, sollte zur eigenen Absicherung jedoch bestimmte Vorgaben beachten.
Die Errichtung einer Einigungsstelle wird von vielen Betriebsräten offen oder versteckt als Druckmittel gegenüber dem Arbeitgeber eingesetzt. Kosten verursacht sie allemal, aber sie kann auch für den Arbeitgeber hilfreich sein. Wann das der Fall ist, erfahren Sie hier.
Arbeitszeitkonten sind ein beliebtes und gängiges Instrument zur Gestaltung der Arbeitszeit, von dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren können. Sie sind aber nicht dazu da, das Betriebsrisiko einseitig zulasten der Mitarbeiter auf diese zu verlagern, wie ein aktuelles Urteil belegt.
Ein Mitarbeiter ist nach Teilnahme an einer Demo, trotz Warnungen vor Gewalt, in eine Schlägerei geraten und zwei Wochen krankgeschrieben. Muss der Arbeitgeber dennoch Entgeltfortzahlung leisten?
Bisher werden Ansprüche zur Beseitigung der Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen nach dem Entgelttransparenzgesetz eher selten gerichtlich geltend gemacht. Das könnte sich nach einem aktuellen Urteil des LAG Baden-Württemberg bald ändern.
Der Einsatz von geringfügig Beschäftigten wird Arbeitgebern durch die einfache Anmeldung bei der Minijob-Zentrale leicht gemacht. Vorsicht ist dennoch geboten, weil Fehler kostspielige Folgen haben können.
Das BAG hatte in der jüngeren Vergangenheit die Grundsatzfrage entschieden, wann Umkleidezeiten zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit zählen. Das LAG Nürnberg hat sich unlängst mit der Frage beschäftigt, ob und wann Duschen zur bezahlten Arbeitszeit gehört.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Freisprüche für vier VW-Personalmanager aufgehoben, die sich aufgrund hoher Betriebsratsvergütungen in einem Untreueprozess verantworten müssen. Das Urteil des BGH gibt Anlass, die Vergütung von Betriebsratsmitgliedern hinsichtlich der Angemessenheit zu überprüfen.
In nur 30 Minuten erfahren Sie alles Wichtige zum Thema Entgeltfortzahlung, welche Sonderzahlungen in Betracht kommen und wie Sie innerbetriebliche Lohngerechtigkeit sicherstellen.
Zielvereinbarungen sind als Instrument der Mitarbeiterführung und als Motivationsanreiz aus der betrieblichen Praxis nicht mehr wegzudenken. Ihren Zweck erfüllen sie jedoch nur dann, wenn grundlegende Aspekte bei den zugrunde liegenden Regelungen berücksichtigt werden.