Aktuell erhitzen die geplanten Gesetzesänderungen zum ärztlichen Attest ab dem ersten Krankheitstag die Gemüter. In der Praxis bereitet jedoch häufig nicht die Krankmeldung selbst, sondern die Organisation des Arbeitsausfalls die größeren Probleme.
Erhebt ein Mitarbeiter nach Ausspruch einer krankheitsbedingen Kündigung eine Kündigungsschutzklage, sind die Erfolgsaussichten für den Arbeitgeber ohne ordnungsgemäß durchgeführtes BEM eher schlecht. Ein aktuelles Urteil verdeutlicht, welche Anforderungen an das BEM gestellt werden.
Erfahren Sie in unserem Experten-Webinar „Krankheit im Betrieb“ in nur 30 Minuten alles Wichtige zu Anzeigepflicht, Nachweis der Arbeitsunfähigkeit und Entgeltfortzahlung, lernen Sie den Umgang mit häufiger AU, BEM und Kündigung kennen und profitieren Sie von aktueller Rechtsprechung sowie praxisnahen Beispielen.
Nach längerer Krankheit ist eine sofortige Rückkehr in Vollzeit häufig nicht realistisch. Das Gesetz sieht daher die Möglichkeit vor, Mitarbeiter schrittweise wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern. Die wichtigsten Grundlagen zu dieser Maßnahme enthält der folgende Beitrag.
Das Gesetz lässt die Kürzung von Sonderzuwendungen bei Krankheit ausdrücklich zu. Nach einem aktuellen Urteil ist bei der Inflationsausgleichprämie (IAP) sogar eine vollständige Streichung zulässig.
Der technische Fortschritt hat die Krankschreibung per Videosprechstunde oder Telefon und die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ermöglicht. Welche Konsequenzen diese Neuerungen für den Beweiswert einer AU haben können, beleuchtet der folgende Beitrag.
Die Corona-Pandemie hat auch im arbeitsrechtlichen Bereich eine Vielzahl von Problemen aufgeworfen, die erst nach und nach durch die Gerichte geklärt wurden. Eine grundlegende Frage wurde jetzt durch das BAG beantwortet.
Die Kündigung aufgrund häufiger Kurzerkrankungen ist in der Praxis der Hauptanwendungsfall der krankheitsbedingten Kündigung. Ein aktuelles Urteil fällt zu diesem Thema erstaunlich arbeitgeberfreundlich aus.
Während die Gerichte Zweifel bei Krankschreibungen nach Ausspruch einer Kündigung zulassen, sind sie bei der Anerkennung ausländischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) großzügig, wie ein aktuelles Urteil belegt.
Aufgrund der Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie waren die vergangenen drei Jahre für Arbeitnehmer mit Kindern von extremen Belastungen geprägt. Diese Zeiten sollen jetzt vorbei sein, sodass vorübergehende Sonderregelungen zum Kinderkrankengeld mit Ablauf des Jahres auslaufen.