Kündigungen aufgrund häufiger Kurzerkrankungen sind aus Arbeitgebersicht eine harte Nuss. Ein aktuelles Urteil des LAG Düsseldorf hat die Argumentation für Arbeitgeber in zwei wesentlichen Punkten erleichtert. Erfahren Sie nachfolgend, was es damit auf sich hat.
Dass sich Mitarbeiter nach einer Eigenkündigung krankmelden, ist in der betrieblichen Praxis gang und gäbe. Laut einem aktuellen Urteil muss der Arbeitgeber in diesen Fällen nicht zwangsläufig den Lohn fortzahlen.