Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Gleichbehandlung

PT+
Lohndifferenz: Indiz für Ungleich­behandlung wegen des Geschlechts
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Andres Victorero

Bisher werden Ansprüche zur Beseitigung der Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen nach dem Entgelttransparenzgesetz eher selten gerichtlich geltend gemacht. Das könnte sich nach einem aktuellen Urteil des LAG Baden-Württemberg bald ändern.

PT+
justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Der aus der Leiharbeit bekannte Grundsatz des Equal-Pay soll die Lohngleichheit von Leiharbeitnehmern mit der Stammbelegschaft sichern. Die Stammbelegschaft kann sich laut einem aktuellen Urteil nicht auf Grundsatz berufen.

PT+
Gerollte Geldscheine liegen in einem Miniatur-Einkaufswagen.
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Evgeniia Iakimenko

Freiwillige Leistungen des Arbeitgebers sind entgegen dem Wortlaut nicht so frei­- willig, wie mancher Arbeitgeber es gerne hätte. Greift ein Diskriminierungsverbot, muss eine freiwillige Leistung auch an Mitarbeiter gewährt werden, die der Arbeit­geber ursprünglich nicht bedenken wollte.

PT+
Gleichberechtigung
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Rainer Puster

Frauen werden im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen trotz des gesetzlichen Gebots der Gleichbehandlung vielfach noch immer schlechter bezahlt. Einem in diesem Zusammenhang häufig als Rechtfertigung angeführten Argument hat das BAG unlängst eine klare Absage erteilt.

1 von 1