Hohe Spritpreise machen einen auch privat nutzbaren Dienstwagen für Mitarbeiter noch attraktiver – sofern der Arbeitgeber die Kraftstoffkosten übernimmt. Ein solches Angebot kann die Mitarbeiterbindung stärken. Dabei sind jedoch die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten.
Arbeitnehmer können sich auch am Arbeitsplatz auf die grundrechtlich geschützte Gewissensfreiheit berufen. Nicht immer hat diese jedoch Vorrang vor den berechtigten betrieblichen Interessen des Arbeitgebers.
Die Rekrutierung von Fachkräften ist angesichts des Arbeitsmarktes zunehmend herausfordernd. Wer von Bewerbern oder Beschäftigten räumliche Mobilität verlangt, sollte die Frage der Umzugskosten frühzeitig und klar regeln. Transparente Vereinbarungen vermeiden spätere Konflikte und schaffen Planungssicherheit für beide Seiten.
Bei der Ausarbeitung von Arbeitsverträgen wird in der Praxis die Regelung der Kündigungsfristen häufig vernachlässigt und lediglich pauschal auf die gesetzlichen Vorschriften verwiesen. Dabei ist es durchaus ratsam, die Kündigungsfristen individuell zu gestalten, soweit dies zulässig ist.
Tarifvertragliche Regelungen werden von den Arbeitsgerichten nach weniger strengen Maßstäben überprüft als arbeitsvertragliche Klauseln. Dies gilt auch, wenn ein Arbeitsvertrag einen Tarifvertrag in Bezug nimmt – sofern alle Regelungen erfasst werden.
Nach einer Elternzeit – insbesondere bei längerer Abwesenheit – gehen die Vorstellungen über den künftigen Einsatz des Mitarbeiters und die betrieblichen Bedürfnisse häufig auseinander. Arbeitgeber sollten daher frühzeitig planen und gut vorbereitet in die Gespräche zur Rückkehr einsteigen.
Neue Gesetze sowie die durch europarechtliche Vorgaben zunehmend strengere Rechtsprechung machen eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung von Arbeitsverträgen unerlässlich.