Wie Sie vertragliche Kündigungsfristen gestalten können
Diese gesetzlichen Kündigungsfristen gelten
Kündigungsfristen für Arbeitsverhältnisse sind in den §§ 622 Abs. 1 und 2 BGB geregelt. Absatz 1 sieht eine Grundkündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats vor, die für beide Parteien – Arbeitnehmer wie Arbeitgeber – gilt. Nach einer Betriebszugehörigkeit von zwei Jahren verlängern sich die Kündigungsfristen nach § 622 Abs. 2 BGB gestaffelt bis zu einer Höchstdauer von sieben Monaten. Nach dem ausdrücklichen Wortlaut der Vorschrift gelten diese verlängerten Fristen jedoch ausschließlich für den Arbeitgeber.
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