Wie Sie vertragliche Kündigungsfristen gestalten können
Bei der Ausarbeitung von Arbeitsverträgen wird in der Praxis die Regelung der Kündigungsfristen häufig vernachlässigt und lediglich pauschal auf die gesetzlichen Vorschriften verwiesen. Dabei ist es durchaus ratsam, die Kündigungsfristen individuell zu gestalten, soweit dies zulässig ist.
Diese gesetzlichen Kündigungsfristen gelten
Kündigungsfristen für Arbeitsverhältnisse sind in den §§ 622 Abs. 1 und 2 BGB geregelt. Absatz 1 sieht eine Grundkündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats vor, die für beide Parteien – Arbeitnehmer wie Arbeitgeber – gilt. Nach einer Betriebszugehörigkeit von zwei Jahren verlängern sich die Kündigungsfristen nach § 622 Abs. 2 BGB gestaffelt bis zu einer Höchstdauer von sieben Monaten. Nach dem ausdrücklichen Wortlaut der Vorschrift gelten diese verlängerten Fristen jedoch ausschließlich für den Arbeitgeber.
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