Umzugskosten: Wann ein Mitarbeiter Erstattung verlangen kann
Umzug ist grundsätzlich Privatsache
Ein Wohnungswechsel gehört zur privaten Lebensführung. Entstehende Umzugskosten muss der Arbeitnehmer daher grundsätzlich selbst tragen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Umzug im Zusammenhang mit einer neuen Arbeitsstelle steht. Arbeitgeber können jedoch freiwillig eine Kostenübernahme zusagen. Gerade im Wettbewerb um Fachkräfte ist dies ein häufig genutztes Instrument. Der Umfang der Unterstützung ist frei gestaltbar. In der Praxis kommen folgende Kostenerstattungen in Betracht:
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