Falsche Angaben im Bewerbungsverfahren können für Arbeitnehmer weitreichende Folgen haben. Täuscht ein Mitarbeiter über Fähigkeiten, die für seine Tätigkeit wesentlich sind, kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag unter bestimmten Voraussetzungen anfechten. Das kann sogar dann möglich sein, wenn besonderer Kündigungsschutz besteht.
Der Verlust der Fahrerlaubnis rechtfertigt nicht automatisch die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses. Entscheidend ist vielmehr, ob und in welchem Umfang die Tätigkeit des Arbeitnehmers dadurch beeinträchtigt wird. Bei Außendienstmitarbeitern kommt es daher auf die Umstände des Einzelfalls an.
Eine verhaltensbedingte Kündigung ohne vorherige Abmahnung hat nach der Rechtsprechung nur selten Bestand. Wer sich nicht damit abfinden will, zunächst ein abmahnungswürdiges Fehlverhalten hinnehmen zu müssen, kann in Ausnahmefällen mit einer vorweggenommenen Abmahnung Erfolg haben.
Konflikte im Team müssen nicht zwangsläufig in einer Kündigung enden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitgeber eine Versetzung anordnen, um den Betriebsfrieden wiederherzustellen. Welche arbeitsrechtlichen Grenzen dabei gelten, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Die gesetzlich zulässige Höchstdauer bei der Leiharbeit beträgt 18 Monate, eine Überschreitung hat negative Folgen. Welche Auswirkungen ein Betriebsübergang auf die Überlassungshöchstdauer hat, hat der Europäische Gerichtshof zu entscheiden.
Während die Rentenkommission in ihrem aktuellen Bericht die Abschaffung des steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus von Minijobs empfiehlt, ist zum 01.07. 2026 nahezu unbemerkt eine Neuregelung zur Rentenversicherungspflicht von Minijobbern in Kraft getreten.
Sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz dürfen keinesfalls bagatellisiert oder hingenommen werden. Welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen hierauf folgen dürfen, hängt jedoch stets von den Umständen des Einzelfalls ab.
Der Urlaubsanspruch wird häufig auch als „heilige Kuh“ des Arbeitsrechts bezeichnet. Während einer Elternzeit gilt die Unantastbarkeit jedoch nicht – hier kann der Urlaub sogar gekürzt werden. Ein Automatismus ist die Kürzung aber nicht. Vielmehr müssen Sie als Personalverantwortliche aktiv werden.
Der Einsatz von Fremdpersonal gehört in vielen Unternehmen zum betrieblichen Alltag. Dabei sind jedoch zahlreiche arbeits-, sozialversicherungs- und haftungsrechtliche Vorgaben zu beachten. Welche Risiken bestehen und wie sich diese vermeiden lassen, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Die Arbeit im Homeoffice ist zunehmend Gegenstand arbeitsgerichtlicher Auseinandersetzungen. Häufig steht dabei die Frage im Mittelpunkt, ob Arbeitgeber Beschäftigte zur Rückkehr an den betrieblichen Arbeitsplatz verpflichten können.