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Täuschung bei Vertragsschluss kann Anfechtung rechtfertigen
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Bild: ©filmfoto - getty images
Falsche Angaben im Bewerbungsverfahren können für Arbeitnehmer weitreichende Folgen haben. Täuscht ein Mitarbeiter über Fähigkeiten, die für seine Tätigkeit wesentlich sind, kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag unter bestimmten Voraussetzungen anfechten. Das kann sogar dann möglich sein, wenn besonderer Kündigungsschutz besteht.