Auch mit Erreichen der Regelaltersgrenze möchten manche Mitarbeiter noch nicht aus dem Arbeitsleben ausscheiden. Eine spezielle gesetzliche Regelung macht es möglich, dass wertvolle Fachkräfte einem Unternehmen noch für eine gewisse Zeit erhalten bleiben.
Ausgleichsquittungen sollen am Ende eines Arbeitsverhältnisses Klarheit über die noch bestehenden Rechte und Pflichten zwischen den Vertragsparteien schaffen. Damit dieser Zweck erreicht wird, müssen Sie unbedingt die Vorgaben der Rechtsprechung beachten.
Gibt es im Arbeitsverhältnis Unstimmigkeiten, ist es für den Arbeitgeber die einfachste Lösung, wenn der Mitarbeiter selbst kündigt. Häufig kommt es anschließend jedoch zum Rechtsstreit, wenn den Mitarbeiter die Reue über die Eigenkündigung packt.