Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Urteil
29. August 2024

Allgemeine Krankheitsanfälligkeit ist ein Kündigungsgrund

PT+
justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus
Die Kündigung aufgrund häufiger Kurzerkrankungen ist in der Praxis der Haupt­anwendungsfall der krankheitsbedingten Kündigung. Ein aktuelles Urteil fällt zu diesem Thema erstaunlich arbeitgeberfreundlich aus.

Auch ausgeheilte Krankheiten können eine Rolle spielen

Ein seit 2006 in einem Unternehmen beschäftigter Arbeitnehmer wies seit 2018 erhöhte krankheitsbedingte Fehlzeiten auf. Die Fehlzeiten betrugen im Jahr 2018 40 Arbeitstage, 2019 43 Arbeitstage, 2020 33 Arbeitstage, 2021 44 Arbeitstage und 2022 50 Arbeitstage. Der Arbeitgeber musste für alle Ausfalltage Entgeltfortzahlung leisten. Im Dezember 2022 kündigte er dem Arbeitnehmer ordentlich wegen der häufigen Kurzerkrankungen. Der Arbeitnehmer erhob Kündigungsschutzklage. Im Prozess berief er sich darauf, dass die Arbeitsunfähigkeitszeiten teilweise auf orthopädische Beschwerden zurückzuführen seien und im Wesentlichen auf Erkrankungen der Atemwege beruht hätten. Die Krankheiten seien alle ausgeheilt, sodass eine negative Gesundheitsprognose nicht bestehe. Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht und gab dem Arbeitgeber Recht. Einer negativen Prognose stehe es nicht entgegen, wenn die Arbeitsunfähigkeitszeiten auf unterschiedlichen Erkrankungen beruhten. Selbst wenn die Krankheitsursachen verschieden seien, könnten sie doch auf eine allgemeine Krankheitsanfälligkeit hindeuten, die prognostisch andauere. Dies gelte auch dann, wenn einzelne Erkrankungen – etwa Erkältungen – ausgeheilt seien. Der Arbeitnehmer habe auch keine Umstände dargelegt, die auf eine Verringerung der bisherigen Fehlzeiten schließen ließen, sodass die Kündigung im Ergebnis gerechtfertigt sei, LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 07.05.2024, Az. 5 Sa 56/23.

Annemarie Böttcher
+

Weiterlesen mit PT+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit PT+
In Online-Seminaren werden spezielle Personal-Themen regelmäßig vertieft. Seien Sie dabei: Sie können Ihre Fragen dort im Chat direkt an den Referenten stellen.
Exklusiver Zugriff auf die Online-Mediathek mit allen Ausgaben, aufgezeichneten Seminaren, Arbeitshilfen und Downloads.
Für Themenwünsche und eigene Fragen wenden Sie sich zudem als Kunde jederzeit direkt an uns und unsere Experten.