In diesen Fällen ist eine Kündigung unvermeidbar
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Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Kuzma
Nicht immer reichen sonstige Sparmaßnahmen aus, um einen Betrieb wirtschaftlich zu stabilisieren. Sind betriebsbedingte Kündigungen unvermeidlich, sollten die gesetzlichen Spielregeln eingehalten werden, damit Arbeitsgerichte dem Personalabbau nicht entgegenstehen.
Kündigungsschutzgesetz enthält strenge Vorgaben
Gilt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), kann eine betriebsbedingte Kündigung nur ausgesprochen werden, wenn drei gesetzlich und durch die Rechtsprechung geforderte Voraussetzungen erfüllt sind:
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