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Ratgeber
31. August 2026

Innerbetriebliche Ursachen erleichtern die Argumentation vor Gericht

PT+
Innerbetriebliche Ursachen erleichtern die Argumentation vor Gericht
Bild: ©Liubomyr Vorona / iStock / Getty Images Plus
Obwohl die innerbetrieblichen Ursachen, auf die eine betriebsbedingte Kündigung gestützt wird, „hausgemacht“ sind, werden sie von den Arbeitsgerichten akzeptiert. Die unternehmerische Entscheidungsfreiheit ist jedoch nicht grenzenlos: Auch eine sogenannte freie Unternehmerentscheidung muss rechtliche Anforderungen erfüllen.

Freie Unternehmerentscheidung ist ungebunden

Stützt der Arbeitgeber eine Kündigung auf außerbetriebliche Ursachen, muss er darlegen, dass und in welchem Umfang gerade diese Ursachen den Beschäftigungsbedarf entfallen lassen. Bei innerbetrieblichen Gründen beruht der Arbeitsplatzabbau dagegen auf einer eigenen organisatorischen Entscheidung des Arbeitgebers und setzt keine außerbetrieblichen Umstände voraus. Deshalb wird sie als freie oder ungebundene Unternehmerentscheidung bezeichnet.

Annemarie Böttcher
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