Innerbetriebliche Ursachen erleichtern die Argumentation vor Gericht
Freie Unternehmerentscheidung ist ungebunden
Stützt der Arbeitgeber eine Kündigung auf außerbetriebliche Ursachen, muss er darlegen, dass und in welchem Umfang gerade diese Ursachen den Beschäftigungsbedarf entfallen lassen. Bei innerbetrieblichen Gründen beruht der Arbeitsplatzabbau dagegen auf einer eigenen organisatorischen Entscheidung des Arbeitgebers und setzt keine außerbetrieblichen Umstände voraus. Deshalb wird sie als freie oder ungebundene Unternehmerentscheidung bezeichnet.
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