In vielen wärmeren Ländern ist es seit jeher üblich, Arbeitszeiten in den Sommermonaten an hohe Temperaturen anzupassen. In Deutschland wird diese Möglichkeit bislang vergleichsweise selten genutzt. Dabei kann eine flexible Arbeitszeitgestaltung wesentlich dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten auch an heißen Tagen zu erhalten.
Die Vorfreude auf den Sommer ist groß – gleichzeitig bringen anhaltende Hitzeperioden erhebliche Belastungen im Arbeitsalltag mit sich. Neben Einbußen bei der Leistungsfähigkeit steigt auch das Unfall- und Gesundheitsrisiko. Arbeitgeber und Personalverantwortliche sind daher gefordert, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wurde am 27.02.2025 das „Mutterschutzanpassungsgesetz“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die neuen Regelungen zu Mutterschutzfristen bei einer Fehlgeburt treten am 01.06.2025 in Kraft.
Unabhängig davon, ob Jugendliche im Rahmen von Ausbildungsverhältnissen, als Ferienjobber oder dauerhaft als Arbeitnehmer in einem Unternehmen beschäftigt werden, gibt es zwingende Vorschriften, die in jedem Fall befolgt werden müssen.
Für Arbeiten, die im Betrieb nur gelegentlich und nur tageweise anfallen, besteht die Möglichkeit, Gelegenheitsarbeiter einzustellen. Es handelt sich hier um sogenannte unständig Beschäftigte, für die bestimmte Regelungen gelten. Der folgende Beitrag erläutert die Grundzüge und neuere Entwicklungen beim Thema unständig Beschäftigte.
Die Sommer werden immer heißer und die Hitze verursacht nicht nur bei älteren Menschen gesundheitliche Probleme. Um die zusätzlichen Belastungen, die am Arbeitsplatz auftreten können, möglichst gering zu halten, sind Arbeitgeber und Personalverantwortliche gefordert.
Grundsätzlich unterliegt die Wahl der Kleidung am Arbeitsplatz dem Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter. Das bedeutet aber nicht, dass der Arbeitgeber in bestimmten Fällen nicht doch Vorschriften zur Kleidung machen kann.