Richtiges Vorgehen beim Arbeitsunfall
Unverzügliche Hilfe steht an erster Stelle
Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) hat in ihren Unfallverhütungsvorschriften festgelegt, wie bei einem Arbeitsunfall zu verfahren ist. Danach hat der Arbeitgeber bzw. die
von ihm beauftragten Personen zunächst sicherzustellen, dass unverzüglich Erste Hilfe geleistet und erforderlichenfalls eine ärztliche Versorgung veranlasst wird. Bei schwereren Verletzungen ist darauf zu achten, dass der Verunfallte einem Durchgangsarzt vorgestellt oder in ein von den Unfallversicherungsträgern zugelassenes Krankenhaus, insbesondere eine BG-Klinik, gebracht wird. Die Kosten der Heilbehandlung und Rehabilitation trägt grundsätzlich die gesetzliche Unfallversicherung. Darüber hinaus können dem Verletzten – je nach Schwere und Folgen des Arbeitsunfalls – Leistungen wie Verletztengeld oder eine Verletztenrente zustehen.
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