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Ratgeber
29. Juni 2026

Richtiges Vorgehen beim Arbeitsunfall

PT+
Richtiges Vorgehen beim Arbeitsunfall
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/WUT789
Auch ein wirksamer betrieblicher Arbeitsschutz kann Arbeitsunfälle nicht vollständig verhindern. Umso wichtiger ist es, dass Personalverantwortliche wissen, welche Pflichten den Arbeitgeber im Falle eines Arbeitsunfalls treffen und welche Maßnahmen unverzüglich zu ergreifen sind.

Unverzügliche Hilfe steht an erster Stelle

Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) hat in ihren Unfallverhütungsvorschriften festgelegt, wie bei einem Arbeitsunfall zu verfahren ist. Danach hat der Arbeitgeber bzw. die
von ihm beauftragten Personen zunächst sicherzustellen, dass unverzüglich Erste Hilfe geleistet und erforderlichenfalls eine ärztliche Versorgung ver­anlasst wird. Bei schwereren Verletzungen ist darauf zu achten, dass der Verunfallte einem Durchgangsarzt vorgestellt oder in ein von den Unfallversicherungsträgern zugelassenes Krankenhaus, insbesondere eine BG-Klinik, gebracht wird. Die Kosten der Heilbehandlung und Rehabilitation trägt grundsätzlich die gesetzliche Unfallver­sicherung. Darüber hinaus können dem Verletzten – je nach Schwere und Folgen des Arbeitsunfalls – Leistungen wie Verletztengeld oder eine Verletztenrente zustehen.

Annemarie Böttcher
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