Trotz Einhaltung sämtlicher arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben sind Arbeitsunfälle nicht gänzlich vermeidbar. Welche Pflichten ein Arbeitgeber bei einem Unfallereignis erfüllen muss und welche Maßnahmen in einem solchen Fall zu ergreifen sind, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Im Sinne des Betriebsfriedens sieht das Gesetz vor, dass bei Arbeitsunfällen die Unfallversicherung für Personenschäden aufkommt und Kollegen untereinander nicht haften. Dies gilt selbst dann, wenn die schädigende Handlung absichtlich vorgenommen wird.