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Hintergrund
11. Mai 2024

Verletztengeld und Verletztenrente: Ein Fall für die Unfallversicherung

Blick ins Sozialversicherungsrecht
Folgenschwere Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten sollten nicht das berufliche Aus bedeuten. Die gesetzliche Unfallversicherung sieht hier spezielle Leistungen für die Betroffenen vor. Grundzüge über diese Leistungen sollten Personalverantwortliche kennen.

Diese Risiken sind in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert

Das versicherte Risiko in der Unfallversicherung sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, die eine versicherte Person bei oder durch die Ausübung einer versicherten Tätigkeit erleidet. Versichert sind außerdem Wegeunfälle. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass zwischen der Tätigkeit und dem Unfall bzw. der Berufskrankheit ein ursächlicher Zusammenhang besteht.

Annemarie Böttcher
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