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Ratgeber
29. April 2026

Berufsgenossenschaften sind Bestandteil der sozialen Absicherung

PT+
Berufsgenossenschaften sind Bestandteil der sozialen Absicherung
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Pheelings Media
Berufsgenossenschaften genießen bei vielen Arbeitgebern wegen ihrer oft mit erheblichem Aufwand und Kosten verbundenen Auflagen nicht immer einen guten Ruf. Dabei sind sie ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes und der sozialen Absicherung im Arbeits­leben.

Berufsgenossenschaften sind Träger der
Unfallversicherung

Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung der Privatwirtschaft sind die neun gewerblichen Berufsgenossenschaften. Ihre Aufgaben umfassen die Unfallverhütung (Prävention) sowie die Wiederherstellung von Gesundheit und Arbeitskraft (Rehabilitation) bzw. die Gewährung finanzieller Leistungen im Versicherungsfall. Das versicherte Risiko in der Unfallversicherung besteht in

Annemarie Böttcher
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