Berufsgenossenschaften sind Bestandteil der sozialen Absicherung
Berufsgenossenschaften genießen bei vielen Arbeitgebern wegen ihrer oft mit erheblichem Aufwand und Kosten verbundenen Auflagen nicht immer einen guten Ruf. Dabei sind sie ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes und der sozialen Absicherung im Arbeitsleben.
Berufsgenossenschaften sind Träger der
Unfallversicherung
Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung der Privatwirtschaft sind die neun gewerblichen Berufsgenossenschaften. Ihre Aufgaben umfassen die Unfallverhütung (Prävention) sowie die Wiederherstellung von Gesundheit und Arbeitskraft (Rehabilitation) bzw. die Gewährung finanzieller Leistungen im Versicherungsfall. Das versicherte Risiko in der Unfallversicherung besteht in
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