Die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bietet großes Potenzial, da sie dazu beiträgt, Fach- und Arbeitskräfte ins Unternehmen zu holen oder diesem zu erhalten. Der folgende Beitrag beleuchtet die wichtigsten gesetzlichen Pflichten, die Arbeitgeber bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beachten müssen.
Konflikte im Team müssen nicht zwangsläufig in einer Kündigung enden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitgeber eine Versetzung anordnen, um den Betriebsfrieden wiederherzustellen. Welche arbeitsrechtlichen Grenzen dabei gelten, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Die Arbeit im Homeoffice ist zunehmend Gegenstand arbeitsgerichtlicher Auseinandersetzungen. Häufig steht dabei die Frage im Mittelpunkt, ob Arbeitgeber Beschäftigte zur Rückkehr an den betrieblichen Arbeitsplatz verpflichten können.
Auch ein wirksamer betrieblicher Arbeitsschutz kann Arbeitsunfälle nicht vollständig verhindern. Umso wichtiger ist es, dass Personalverantwortliche wissen, welche Pflichten den Arbeitgeber im Falle eines Arbeitsunfalls treffen und welche Maßnahmen unverzüglich zu ergreifen sind.
In vielen wärmeren Ländern ist es seit jeher üblich, Arbeitszeiten in den Sommermonaten an hohe Temperaturen anzupassen. In Deutschland wird diese Möglichkeit bislang vergleichsweise selten genutzt. Dabei kann eine flexible Arbeitszeitgestaltung wesentlich dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten auch an heißen Tagen zu erhalten.
Die Versetzung von Mitarbeitern stellt ein geeignetes Mittel dar, um flexibel auf betriebliche Anforderungen zu reagieren. Nach aktueller Rechtsprechung ist dies jedoch nur zulässig, wenn die neu zugewiesene Tätigkeit der bisherigen gleichwertig ist.
Die Befürchtungen, dass die Cannabislegalisierung massive Auswirkungen auf die Arbeitswelt haben könnte, haben sich bislang nicht bestätigt. Deutlich gravierender bleibt das Thema Alkohol am Arbeitsplatz. Hier sollten Arbeitgeber und Personalverantwortliche nicht wegsehen.
Straftaten am Arbeitsplatz sind leider keine Ausnahme. Arbeitgeber und Personalverantwortliche müssen angemessen reagieren, ohne vorschnell zu handeln oder arbeitsrechtliche Fehler zu riskieren. Dieser Beitrag zeigt die wichtigsten Handlungsfelder.
Aufgrund der anhaltend schlechten wirtschaftliche Lage erwägen immer mehr Unternehmen, Stellen abzubauen. Aufhebungsverträge sind dabei gegenüber Kündigungen vorzuziehen. Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld sollten dabei jedoch möglichst vermieden werden.
Ein Verbot von Beziehungen unter Kollegen ist rechtlich unzulässig, doch der Arbeitgeber muss unprofessionelles Verhalten nicht hinnehmen. Wann und wie Sie als Führungskraft eingreifen dürfen, wenn Liebe den Betriebsfrieden stört, erfahren Sie hier.