Soweit es die Art der Tätigkeit zulässt, kann der Einsatz von Ferienjobbern eine sinnvolle Alternative zur Ablehnung von Urlaubswünschen der Stammbelegschaft darstellen. Damit die Beschäftigung von Aushilfen nicht zu finanziellen Risiken führt, sind jedoch die einschlägigen Vorgaben zu beachten.
Die Sicherstellung eines reibungslosen Betriebsablaufs während der Urlaubszeit gehört zu den wiederkehrenden organisatorischen Kernaufgaben von Personalverantwortlichen. Wie sich betriebliche Belange und individuelle Urlaubswünsche rechtssicher und praktikabel in Einklang bringen lassen, zeigt der folgende Überblick.
Trotz sorgfältiger Urlaubsplanung können unvorhersehbare Ereignisse dazu führen, dass Arbeitgeber erwägen, bereits genehmigten Urlaub zu ändern oder Beschäftigte aus dem Urlaub zurückzurufen. Rechtlich durchsetzbar ist dies jedoch nur unter sehr engen Voraussetzungen.
Die Befürchtungen, dass die Cannabislegalisierung massive Auswirkungen auf die Arbeitswelt haben könnte, haben sich bislang nicht bestätigt. Deutlich gravierender bleibt das Thema Alkohol am Arbeitsplatz. Hier sollten Arbeitgeber und Personalverantwortliche nicht wegsehen.
Berufsgenossenschaften genießen bei vielen Arbeitgebern wegen ihrer oft mit erheblichem Aufwand und Kosten verbundenen Auflagen nicht immer einen guten Ruf. Dabei sind sie ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes und der sozialen Absicherung im Arbeitsleben.
Straftaten am Arbeitsplatz sind leider keine Ausnahme. Arbeitgeber und Personalverantwortliche müssen angemessen reagieren, ohne vorschnell zu handeln oder arbeitsrechtliche Fehler zu riskieren. Dieser Beitrag zeigt die wichtigsten Handlungsfelder.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist das Ziel vieler arbeitsrechtlicher Regelungen, die eine vorübergehende Auszeit ermöglichen. Weniger bekannt ist, dass auch GmbH-Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf eine solche Auszeit haben.
Nach längerer Krankheit ist eine sofortige Rückkehr in Vollzeit häufig nicht realistisch. Das Gesetz sieht daher die Möglichkeit vor, Mitarbeiter schrittweise wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern. Die wichtigsten Grundlagen zu dieser Maßnahme enthält der folgende Beitrag.
Während in manchen Branchen Personal abgebaut wird, suchen andere Unternehmen weiterhin dringend Fachkräfte. Um das altersbedingte Ausscheiden der geburtenstarken Jahrgänge abzufedern, hat der Gesetzgeber im Rentenrecht Anpassungen vorgenommen. Diese Änderungen geben Anlass für ein kurzes Update.
Die flexible Einteilung von Mitarbeitern nach Arbeitsanfall ist für viele Arbeitgeber ein zentrales Ziel. Das Gesetz eröffnet hierfür tatsächlich einen gewissen Gestaltungsspielraum. Voraussetzung sind jedoch klare arbeitsvertragliche und organisatorische Vorgaben. Fehlen diese, kann es schnell teuer werden.