Arbeit auf Abruf rechtssicher gestalten
Einsatz nach Arbeitsanfall bestimmen
Wenn der Arbeitgeber nach dem Arbeitsanfall bestimmen kann, wann und wie lange ein Mitarbeiter arbeiten soll, spricht man von Abrufarbeit. Abrufarbeit ist nach § 12 Teilzeit -und Befristungsgesetz (TzBfG) ausdrücklich erlaubt, muss aber vertraglich vereinbart werden. Die Vorteile der Abrufarbeit liegen auf der Hand. Sie ermöglicht
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