Arbeit auf Abruf rechtssicher gestalten
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Bild: © Kerkez/iStock/Getty Images Plus
Die flexible Einteilung von Mitarbeitern nach Arbeitsanfall ist für viele Arbeitgeber ein zentrales Ziel. Das Gesetz eröffnet hierfür tatsächlich einen gewissen Gestaltungsspielraum. Voraussetzung sind jedoch klare arbeitsvertragliche und organisatorische Vorgaben. Fehlen diese, kann es schnell teuer werden.
Einsatz nach Arbeitsanfall bestimmen
Wenn der Arbeitgeber nach dem Arbeitsanfall bestimmen kann, wann und wie lange ein Mitarbeiter arbeiten soll, spricht man von Abrufarbeit. Abrufarbeit ist nach § 12 Teilzeit -und Befristungsgesetz (TzBfG) ausdrücklich erlaubt, muss aber vertraglich vereinbart werden. Die Vorteile der Abrufarbeit liegen auf der Hand. Sie ermöglicht
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