Viele Unternehmen investieren gezielt in die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter. Die Absicherung dieser Investitionen erfolgt regelmäßig durch vertragliche Regelungen, deren Rechtswirksamkeit jedoch von der strikten Einhaltung der einschlägigen Rechtsprechungsvorgaben abhängt.
Regelmäßig befassen sich die Arbeitsgerichte mit Fällen, in denen es um die Frage der Rückerstattung von Fortbildungskosten geht. Nicht selten gehen die Arbeitgeber in diesen Fällen leer aus, wie auch das folgende Urteil zeigt.
Zur Frage, ob ein Arbeitnehmer nach erfolgreichem Abschluss einer Fortbildung zur Kostenerstattung an den Arbeitgeber verpflichtet ist, gibt es zahlreiche Urteile. Was bei einem vorzeitigen Abbruch gilt, zeigt dieses Urteil.