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Urteile

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Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Entschädigungsklagen wegen Diskriminierung stützen sich häufig auf die Nichtberücksichtigung bei einer Stellenbesetzung. Die Arbeitsgerichte prüfen solche Ansprüche jedoch kritisch und erkennen nicht jedes Vorbringen eines abgelehnten Bewerbers an, wie ein aktuelles Urteil zeigt.

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Grundsätzlich verlangen die Arbeitsgerichte vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung eine Abmahnung. Bei einem Arbeitszeitbetrug kann jedoch bereits ein einmaliger Verstoß eine Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen.

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Die neuere Rechtsprechung zur Erschütterung des Beweiswerts von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen hat die Hürden für Arbeitgeber gesenkt, die Entgeltfortzahlung zu verweigern – jedoch nicht in jedem Fall mit Erfolg, wie das folgende Urteil verdeutlicht.

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Streit um die Befristung von Arbeitsverhältnissen entsteht in der Regel immer dann, wenn der Arbeitgeber die Beschäftigung nicht fortsetzen will. Umso ärgerlicher ist es, wenn die Befristung unwirksam ist, weil grundlegende Spielregeln nicht eingehalten wurden.

Die Rechtsprechung lässt die arbeitnehmerschützenden Regelungen bei einem Betriebsübergang in vielen Fällen gelten. Doch nicht jede Übernahme von Vermögensgegenständen geht vor den Arbeitsgerichten als Betriebsübergang durch

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Eine Probezeitregelung sollte in keinem Arbeitsvertrag fehlen – auch nicht in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Laut Gesetz ist auch hier eine Probezeit zulässig, allerdings mit zeitlichen Einschränkungen. Klare Vorgaben hierzu fehlen jedoch. Auch das BAG wollte sich nicht festlegen.

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Der Arbeitgeber ist für die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften verantwortlich. Bei Verstößen gegen diese Verpflichtung handelt er unter Umständen ordnungswidrig – schadenersatzpflichtig ist er deswegen aber noch nicht.

Quasi pünktlich zum Auftakt des Betriebsratswahljahres 2026 sorgt ein aktuelles Urteil für Aufsehen, das den Sonderkündigungsschutz für sogenannte Vorfeldinitiatoren einer Betriebsratswahl betrifft. Aus Arbeitgebersicht ist es ein voller Erfolg, es ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

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Tarifvertragliche Regelungen werden von den Arbeitsgerichten nach weniger strengen Maßstäben überprüft als arbeitsvertragliche Klauseln. Dies gilt auch, wenn ein Arbeitsvertrag einen Tarifvertrag in Bezug nimmt – sofern alle Regelungen erfasst werden.

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Bei Spannungen am Arbeitsplatz wird häufig schnell der Vorwurf des Mobbings erhoben. Arbeitgeber und Personalverantwortliche sollten solche Anschuldigungen stets ernst nehmen – sie müssen Auseinandersetzungen aber auch nicht überbewerten.

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