Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags kann in der Regel eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nach sich ziehen. Wie diese vermieden werden kann und welche weiteren Gestaltungsmöglichkeiten Anreize für den Vertragsabschluss bieten, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Grundsätzlich verlangen die Arbeitsgerichte vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung eine Abmahnung. Bei einem Arbeitszeitbetrug kann jedoch bereits ein einmaliger Verstoß eine Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen.
Der gravierendste Kündigungsgrund nützt vor Gericht nichts, wenn wichtige Formalien bei der Kündigung nicht beachtet oder zwingend einzuhaltende Fristen versäumt wurden. Welcher Fehler unbedingt vermieden werden sollte, zeigt folgender Fall.
Im Internet bieten mehr oder weniger seriöse Anbieter die Möglichkeit an, sich online krankschreiben zu lassen. In einem aktuellen Urteil hat das LAG Hamm die berechtigte Skepsis eines Arbeitgebers an einem derartigen Vorgehen geteilt.
Auch wenn bestimmte Verhaltensweisen auf den ersten Blick nur die Kündigung zur Folge haben können – den absoluten Kündigungsgrund gibt es nicht. Trotzdem gibt es Fallkonstellationen, die in der Praxis immer wieder zur Trennung von einem Mitarbeiter führen. Das im folgenden Beitrag erläuterte Kündigungs-ABC verschafft einen Überblick.
Über Jahre hinweg aufgebaute Urlaubskonten können bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zu einem erheblichen Kostenfaktor werden. Über die Höhe der zu zahlenden Urlaubsabgeltung entsteht dabei häufig Streit, der vor dem Arbeitsgericht landet.
In betriebsratslosen Betrieben sind betriebsbedingte Kündigungen auch ohne Sozialplan möglich. Laut einem aktuellen Urteil gilt dies auch, wenn bei Durchführung von Entlassungen die Betriebsratsgründung bereits im Gange, jedoch noch nicht abgeschlossen ist.
Gerade kleinere Unternehmen scheuen oft den Aufwand, den die Durchführung eines BEM mit sich bringt. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche rechtlichen Folgen die ordnungsgemäße Durchführung bzw. das pflichtwidrige Unterlassen des BEM für die Beteiligten haben kann.
Muss jahrelang nicht genommener Urlaub abgegolten werden, kann dies teuer werden. Dies gilt umso mehr, als sich die Höhe der Urlaubsabgeltung nach der Vergütung zum Zeitpunkt der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses berechnet.