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Hinweisgeberschutz

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„Flucht“ in den Hinweisgeberschutz hilft nicht bei Kündigung
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Vaselena

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), das seit 2023 in Kraft ist, beschäftigt zunehmend die Arbeitsgerichte. In der Praxis wird häufig argumentiert, eine Kündigung oder eine andere Maßnahme sei eine unzulässige Repressalie nach einer internen Meldung von Missständen. Diese Argumentation ist jedoch nicht in jedem Fall erfolgreich.

Das seit 2023 geltende Hinweisgeberschutzgesetz verbietet Repressalien gegen Whistleblower und kann sogar Schadenersatzansprüche begründen. Doch nicht jeder Hinweis auf einen Missstand löst diese Schutzrechte aus, wie ein aktuelles Urteil zeigt.

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Ein Whistleblower mit Pfeife schwarz abgehoben in einer roten Maße von Köpfen
Bild: ©danijelala/iStock/Getty Images Plus

In nur 30 Minuten erfahren Sie welche Unternehmen in welcher Form betroffen sind, wie das Gesetz Whistleblower schützt und wie Sie eine interne Meldestelle einrichten.

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Aufgepasst: Ab sofort gilt der neue Hinweisgeberschutz
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Hans Neleman

Nach zähen Verhandlungen in Bundestag und Bundesrat ist am 02.07.2023 das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Eine Übersicht hinsichtlich der wichtigsten Regelungen des Gesetzes erhalten Sie im folgenden Beitrag.

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