Das sind die Ziele des Hinweisgeberschutzgesetzes
Häufig werden Missstände in Unternehmen von Mitarbeitern entdeckt. Wenn sie diese offenlegen, sind sie als Hinweisgeber – auch Whistleblower genannt – häufig erheblichen Repressalien ausgesetzt. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) bezweckt, Benachteiligungen auszuschließen und Hinweisgebern Rechtssicherheit zu verschaffen. Für Arbeitgeber entstehen daraus mehrere Pflichten, insbesondere durch die Schaffung einer internen Meldestelle (s. u.) oder Verhaltenspflichten gegenüber den Hinweisgebern.