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Hintergrund
11. Mai 2024

Leitende Angestellte sind die rechte Hand des Chefs

Inhalte in diesem Beitrag
Direkt unter der Chefetage ist in größeren Unternehmen die zweite Führungsebene mit den leitenden Angestellten hierarchisch eingeordnet. Sie sind das Bindeglied zwischen Geschäftsleitung und Belegschaft. Daher gelten für sie zahlreiche arbeitsrechtliche Besonderheiten.

Keine Legaldefinition des leitenden Angestellten

Leitende Angestellte nehmen im Betrieb die unterschiedlichsten Funktionen wahr. Sie können im technischen oder kaufmännischen Bereich tätig sein, sie können Personalverantwortung tragen oder „nur“ wirtschaftliche Verantwortung. Wer leitender Angestellter ist und was dies im Einzelnen bedeutet, definiert das Gesetz nicht explizit. Wer als leitender Angestellter gilt, ist insbesondere im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) von Bedeutung, wird aber jeweils unterschiedlich bewertet. Kennzeichnend für einen leitenden Angestellten ist grundsätzlich, dass er für das Unternehmen oder den Betrieb in eigener Verantwortung typische Unternehmensfunktionen mit einem eigenen, nicht unerheblichen Entscheidungsspielraum wahrnimmt. Seine Rechte und Pflichten richten sich nach der Ausgestaltung seiner Befugnisse und der tatsäch­lichen Wahrnehmung seiner Aufgaben.

Annemarie Böttcher
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