Das gesetzliche Ziel, schwerbehinderte Menschen in das Berufsleben zu integrieren, bringt für Unternehmen zahlreiche Pflichten mit sich. Diese gehen aber nicht so weit, dass ein Arbeitgeber eigens für einen schwerbehinderten Mitarbeiter einen neuen Arbeitsplatz schaffen muss.
Zur besseren Integration schwerbehinderter Menschen in das Berufsleben bestehen besondere gesetzliche Pflichten, die bei ihrer Beschäftigung zu beachten sind. Allerdings greifen nicht alle Vorschriften bereits ab dem ersten Arbeitstag.
Die deutschen Arbeitsgerichte haben sich in der Vergangenheit bereits mehrfach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) beugen müssen. Nun bahnt sich im Schwerbehindertenrecht eine weitere Rechtsprechungsänderung an. Lesen Sie selbst.