Die Stellung des GmbH-Geschäftsführers im Unternehmen
Geschäftsführer vertritt GmbH rechtlich
Juristische Personen, wie z. B. eine GmbH, benötigen zur Teilnahme am Rechtsverkehr und zur Vornahme rechtswirksamer Handlungen ein Organ, das sie nach außen vertritt. Eine GmbH wird gemäß § 35 GmbHG (Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung) vom Geschäftsführer vertreten. Dieser schließt nicht nur die Verträge mit Auftraggebern, Kunden und Lieferanten, sondern nimmt auch die Rechte der Gesellschaft wahr und übernimmt ihre Pflichten. Zum Pflichtenkatalog des GmbH-Geschäftsführers gehören u. a. folgende Pflichten:
…