Der Einsatz von Fremdpersonal gehört in vielen Unternehmen zum betrieblichen Alltag. Dabei sind jedoch zahlreiche arbeits-, sozialversicherungs- und haftungsrechtliche Vorgaben zu beachten. Welche Risiken bestehen und wie sich diese vermeiden lassen, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Der Urlaubsanspruch wird häufig auch als „heilige Kuh“ des Arbeitsrechts bezeichnet. Während einer Elternzeit gilt die Unantastbarkeit jedoch nicht – hier kann der Urlaub sogar gekürzt werden. Ein Automatismus ist die Kürzung aber nicht. Vielmehr müssen Sie als Personalverantwortliche aktiv werden.
Die Arbeit im Homeoffice ist zunehmend Gegenstand arbeitsgerichtlicher Auseinandersetzungen. Häufig steht dabei die Frage im Mittelpunkt, ob Arbeitgeber Beschäftigte zur Rückkehr an den betrieblichen Arbeitsplatz verpflichten können.
Erhebt ein Mitarbeiter nach Ausspruch einer krankheitsbedingen Kündigung eine Kündigungsschutzklage, sind die Erfolgsaussichten für den Arbeitgeber ohne ordnungsgemäß durchgeführtes BEM eher schlecht. Ein aktuelles Urteil verdeutlicht, welche Anforderungen an das BEM gestellt werden.
Während des Erholungsurlaubs müssen Mitarbeiter grundsätzlich nicht für den Arbeitgeber erreichbar zu sein. Dies bedeutet im Umkehrschluss aber nicht, dass der Arbeitgeber den Mitarbeiter in keinem Fall während seines Urlaubs kontaktieren darf.
Auch ein wirksamer betrieblicher Arbeitsschutz kann Arbeitsunfälle nicht vollständig verhindern. Umso wichtiger ist es, dass Personalverantwortliche wissen, welche Pflichten den Arbeitgeber im Falle eines Arbeitsunfalls treffen und welche Maßnahmen unverzüglich zu ergreifen sind.
Die Brückenteilzeit ermöglicht Arbeitnehmern eine vorübergehende Reduzierung ihrer Arbeitszeit mit anschließendem Rückkehrrecht zur bisherigen Arbeitszeit. Der Anspruch besteht jedoch nicht uneingeschränkt. Arbeitgeber können Anträge unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen, zudem sind gesetzliche Fristen und Sperrzeiten zu beachten.
Erfahren Sie in unserem Experten-Webinar „Fallstricke bei Befristungen vermeiden“ in nur 30 Minuten, unter welchen Voraussetzungen Befristungen zulässig sind, wann Gerichte Spielraum gelten lassen und welche Besonderheiten bei Rentnern mit der Neuregelung gelten.
Die Vorfreude auf den Sommer ist groß – gleichzeitig bringen anhaltende Hitzeperioden erhebliche Belastungen im Arbeitsalltag mit sich. Neben Einbußen bei der Leistungsfähigkeit steigt auch das Unfall- und Gesundheitsrisiko. Arbeitgeber und Personalverantwortliche sind daher gefordert, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Bald ist es wieder soweit: Vom 11.06. bis zum 19.07. findet die Fußball-Weltmeisterschaft statt. Während dieser Zeit rückt für viele Beschäftigte der Sport in den Mittelpunkt. Für Personalverantwortliche bedeutet dies, einen Ausgleich zwischen betrieblicher Leistungsfähigkeit und den Interessen fußballbegeisterter Mitarbeiter zu finden.