Die Vorfreude auf den Sommer ist groß – gleichzeitig bringen anhaltende Hitzeperioden erhebliche Belastungen im Arbeitsalltag mit sich. Neben Einbußen bei der Leistungsfähigkeit steigt auch das Unfall- und Gesundheitsrisiko. Arbeitgeber und Personalverantwortliche sind daher gefordert, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Bald ist es wieder soweit: Vom 11.06. bis zum 19.07. findet die Fußball-Weltmeisterschaft statt. Während dieser Zeit rückt für viele Beschäftigte der Sport in den Mittelpunkt. Für Personalverantwortliche bedeutet dies, einen Ausgleich zwischen betrieblicher Leistungsfähigkeit und den Interessen fußballbegeisterter Mitarbeiter zu finden.
Soweit es die Art der Tätigkeit zulässt, kann der Einsatz von Ferienjobbern eine sinnvolle Alternative zur Ablehnung von Urlaubswünschen der Stammbelegschaft darstellen. Damit die Beschäftigung von Aushilfen nicht zu finanziellen Risiken führt, sind jedoch die einschlägigen Vorgaben zu beachten.
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), das seit 2023 in Kraft ist, beschäftigt zunehmend die Arbeitsgerichte. In der Praxis wird häufig argumentiert, eine Kündigung oder eine andere Maßnahme sei eine unzulässige Repressalie nach einer internen Meldung von Missständen. Diese Argumentation ist jedoch nicht in jedem Fall erfolgreich.
Nicht jede Pflichtverletzung im Arbeitsverhältnis führt automatisch zu einer Kündigung. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen kann jedoch die im Rahmen der Interessenabwägung vorzunehmende Bewertung zulasten des Arbeitnehmers ausfallen.
Die Sicherstellung eines reibungslosen Betriebsablaufs während der Urlaubszeit gehört zu den wiederkehrenden organisatorischen Kernaufgaben von Personalverantwortlichen. Wie sich betriebliche Belange und individuelle Urlaubswünsche rechtssicher und praktikabel in Einklang bringen lassen, zeigt der folgende Überblick.
Trotz sorgfältiger Urlaubsplanung können unvorhersehbare Ereignisse dazu führen, dass Arbeitgeber erwägen, bereits genehmigten Urlaub zu ändern oder Beschäftigte aus dem Urlaub zurückzurufen. Rechtlich durchsetzbar ist dies jedoch nur unter sehr engen Voraussetzungen.
Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses verläuft in der Praxis selten konfliktfrei. Neben den eigentlichen Kündigungsgründen entstehen häufig Streitigkeiten über wechselseitige Ansprüche im Zusammenhang mit der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über typische Problemfelder.
Nicht jeder Konflikt am Arbeitsplatz ist rechtlich als Mobbing einzuordnen. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, welche Pflichten Arbeitgeber bei bestätigten Vorwürfen treffen und welche rechtlichen Folgen Untätigkeit haben kann, erläutert unsere Redaktion.
Nach Abschluss der Betriebsratswahlen müssen sich Arbeitgeber darauf einstellen, dass neu oder wiedergewählte Betriebsratsmitglieder die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen geltend machen. Die Rechtslage ist dabei klar geregelt, in der Praxis jedoch häufig konfliktträchtig.